Dritter Abschnitt.
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Zeit des Aufschubs für sich bestimmt war, kann
sie auch von dem Leben des Versorgers abhängig-
gemacht weiden, wenn nämlich die' Pension erst
eine bestimmte Zeit nach dem Tode des Versorgers
zu laufen anfangen soll. Ist nun wieder das Al
ter des Pensionisten = a, des Versorgers aber rr b,
und soll die Ueberlebensrente n Jahre nach dem To
de des letztem anfangen zu laufen, so ist die erste
Zahlung im n -J- Iten Jahre, wo die Anzahl der
nfi
lebenden A r=r A , und die Anzahl der im er
sten Jahre verstorbenen B rr: B — B 1 ist, folglich
ist dieZahl der überlebenden zurPension berechtigtenA
(B — B 1 ), und der gegenwärtige Werth
nfi
(B - B^)
der Zahlung an dieselben
A"
rn b i
Eben so ist im n -j- 2ten Jahre, die Anzahl der
nf2
überlebenden zupensionirenden Anr A ' (B — B^),
und der gegenwärtige Werth der Zahlung zzz
Ilf2
A (B — B*)
rnf 2
etc. Wenn man diese baaren
Zahlungen für alle Jahre zusammenlegt, und die
Summe mit der anfänglichen Anzahl der Paare di-
vidirt, so erhält man den baaren Werth der so be
stimmten Ueberlebensrente =
rnf 1
rn f 2