Full text: Allgemeine Anleitung zur Berechnung der Leibrenten und Anwartschaften (Erster Theil)

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Dritter Abschnitt. 
Soll der Beitrag mit dem Eintritt anfangen und 
bis zum Tode des Versorgers fortdauern, so wird 
das Kapital der Ueberlebensrente mit der vollen 
Leibrente für das Alter des Versorgers dividirt, d. 
h., w r enn V der baare Wertli der Ueberlebensrente, 
C der jährliche Beitrag auf Lebzeit des Versorgers 
, ' V 
vom Alter b, so ist C zzz —r—■:—, oder wenn P 
A. b 
die eventuelle Pension ist, C zzz P , 
A a —- A a b 
Tb 
Ex, Ein Vierzigjähriger versichert einer drei- 
fsigjährigen Person eine Ueberlebensrente von 100 
Rthlr, und will solche, so lange er und der Pensio 
nist zusammen leben, auf den Contributionsfufs bezah 
len, wie viel hat er nach Süfsmilchs Tabelle und dem 
Zinsfufs von 4 Procent jährlich zu entrichten ? Die 
Ueberlebensrente für a 30? wenn b r= 40? ist 
E— 4,3031, folglich sind für 100 Rthlr. zu entrich 
ten 430,31* Nun ist die Verbindungsrente für 
30.40 = 10,7816, folglich C ===: : 
° 10,7816 
5= 39,91, Wollte der Versorger den Beitrag be 
zahlen so lange er selbst lebte, wenn auch der Pen 
sionist früher sterben sollte, so wäre im vorherge 
henden Falle Ab n= 13,1565, folglich würde für 
430,31 
“üäsiT = 32 ’ 71 - 
diesen Fall C 
Sollte der jährliche Beitrag entweder um n*~ 
Jahre auf geschoben werden oder auch mit demnten 
Jahre auf hören, so müfste man im ersten Fall das
	        
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