Full text: Allgemeine Anleitung zur Berechnung der Leibrenten und Anwartschaften (Erster Theil)

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Dritter Abschnitt, 
Beitrag, clefsen Wertli diesem Kapitalwerthe gleich 
ist, gesucht werden können. 
§. 176. 
Es bestehe eine fortwährende Gesellschaft von 
Ehepaaren und Wittwen mit der Bestimmung, dafs 
eine jede Wittwe jährlich I Rthlr. durch die Bei 
träge der stehenden Ehen erhalten solle; bey dem 
Eintritt sollen die Ehemänner vom Alter b, die E- 
hefrauen vom Alter a seyn, und bey dem Abgänge 
eines Ehepaars tritt ein anderes, ebenfalls von der 
Altersverbindung a b ein, die Gesellschaft ist bereits 
zu dem Beharrungszustande gekommen; man sucht 
den baaren Werth der Zahlung jedes Ehepaars. 
Wenn jährlich AB Ehepaare hinzukommen und 
der Beharrungszustand eingetreten, d. h. wenn die 
gröfste Altersergänzung abgelaufen ist, so ist fort 
während die Zahl der bestehenden Ehen : A- B- 
A- B 2 -f . . A“ B '= f A ,JL B-, wo die Reihe 
bis zur kleinsten Altersergänzung y fortgeht. Fer 
ner ist fortwährend die Zahl der Wittwen in der 
Gesellschaft = A- (B — B-) + Al (B — B^) -f 
, , 4~ A~' (B — b—) = b (As 4- A* 4-.. 4- 
A“) — A5 B^4- Al B5 4- . . 4- A— B— = 
B JA’- —- JA’- B’-, Da eine jede Wittwe jähr 
lich I Rthlr. erhalten soll, so ist der jährliche Bei 
trag jeder stehenden Ehe
	        
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