330
Dritter Abschnitt,
Beitrag, clefsen Wertli diesem Kapitalwerthe gleich
ist, gesucht werden können.
§. 176.
Es bestehe eine fortwährende Gesellschaft von
Ehepaaren und Wittwen mit der Bestimmung, dafs
eine jede Wittwe jährlich I Rthlr. durch die Bei
träge der stehenden Ehen erhalten solle; bey dem
Eintritt sollen die Ehemänner vom Alter b, die E-
hefrauen vom Alter a seyn, und bey dem Abgänge
eines Ehepaars tritt ein anderes, ebenfalls von der
Altersverbindung a b ein, die Gesellschaft ist bereits
zu dem Beharrungszustande gekommen; man sucht
den baaren Werth der Zahlung jedes Ehepaars.
Wenn jährlich AB Ehepaare hinzukommen und
der Beharrungszustand eingetreten, d. h. wenn die
gröfste Altersergänzung abgelaufen ist, so ist fort
während die Zahl der bestehenden Ehen : A- B-
A- B 2 -f . . A“ B '= f A ,JL B-, wo die Reihe
bis zur kleinsten Altersergänzung y fortgeht. Fer
ner ist fortwährend die Zahl der Wittwen in der
Gesellschaft = A- (B — B-) + Al (B — B^) -f
, , 4~ A~' (B — b—) = b (As 4- A* 4-.. 4-
A“) — A5 B^4- Al B5 4- . . 4- A— B— =
B JA’- —- JA’- B’-, Da eine jede Wittwe jähr
lich I Rthlr. erhalten soll, so ist der jährliche Bei
trag jeder stehenden Ehe