Full text: Allgemeine Anleitung zur Berechnung der Leibrenten und Anwartschaften (Erster Theil)

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Dritter Abschnitt, 
nigstens ZZ 4 : i sey. [Der im gegenwärtigen §. angeführte 
Ausdruck giebt das wahre Verhältnifs der Ehen zu der Witt- 
Wenzahl für den Beharrungsstand an. Wenn z. B. das Alter 
der Ehemänner ZZ 47J und der Ehefrauen ZZ 4o Jahre, so 
ist dies Verhältnifs zufolge Süfsmilchs Sterbensordnung ZZ 
15,37 ; 22,64 — i3,37 ZZ i3,37 : 9,27 ZZ i,44 : 1, folglich kom 
men dann nicht völlig 5 Ehen auf 2 Wittwen.j Die Erfah 
rung zeigte bald, dafs man auf zu wenigPensionisten gerechnet 
hatte; die hierauf gegründetenAnstalten gingen unter oder wurden 
umgeformt. Jetzt wird man wohl bey öffentlichen Einrichtun 
gen nicht wieder auf eine ähnliche Idee verfallen; indefsen kön 
nen Privat-Anstalten Vorkommen, worauf die hier aufgestellte 
Aufgabe anzuwenden ist. 
In Ansehung des anscheinenden Paradoxon, dafs hier fort 
während von den stehenden Ehen anehr bezahlt werden könne, 
als der wahre Werth der Pension beträgt, verweise ich auf §, 
106 vorher. 
Anm, 2. In den vorhergehenden §. (¡j, sind die theoreti 
schen Vorschriften zur Einrichtung der Wittwen- und Waisen- 
Kajsen enthalten, denen ich noch folgende Bemerkungen hin 
zufüge . 
1). Was die den Kafsen dieser Art zum Grunde zu le 
gende Sterbensordnung betriffl, so erfordert dieser Punct 
eine mehrseitige Aufmerksamkeit, indem hier nicht, wie bey 
Leibrenten, gerade diejenige Ste»blichkeitsordnung, wonach die 
Sterblichkeit am geringsten ausfällt, für die Kafse am vor- 
theilhaftesten ist. Da die Ucberlebensrenten nämlich durch Sub 
traction derVerbindungsrenten von denLeibrenten gefunden wer 
den, so kömmt es bey derVergleichung derUeberlebensrenten nach 
zwey verschiedenen Sterblichkeitsordnungen auf das Verhältnifs 
sowohl der Leibrenten als Verbindungsrenten an, und es kön 
nen daher auch die Ucberlebensrenten nach einer Sterbensord 
nung gröfser seyn als nach ainer andern, wenn gleich die Sterb 
lichkeit nach der ersteren gröfser ist als nach der letzteren.
	        
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