Von Renten etc* auf zwey Leben. 335
ge sie darin bleibt, der Kafse anheimfallen, die dadurch im
mer einige Erleichterung erhält.
4}. Der Contributionsfufs, wie angenehm er auch für die
Interefsenten seyn mag, ist für die Kafse, zumal wenn sie nur
von beschränktem Umfange ist, nicht zu empfehlen ; sie trägt da-
bey ein doppeltes Risico, einmal dafs der Contribuent vor der
erwarteten Zeit sterbe, das andremal, dafs der Pensionist über
die berechnete Zeit lebe, zumal da vorauszusehen ist, dafs die
meisten Versorger, wenn ihnen anders die Wahl ireygelafsen
ist, den Contributionsfufs vorziehen werden. Jede Kafse die
ser Art sollte es sich daher zur Regel machen, die Zahlung
nur auf den Kapitalfufs anzunehmen, und nur dadurch den
Versorgern eine Erleichterung zuzugestehn, dafs sie die unbe
dingt festgesetzte Einschufssumme in bestimmten Terminen mit
Zinsen und Zinseszinsen abtragen können.
5). Auch bey Kafsen dieser Art ist eine von Zeit zn Zeit
vorzunehmendeRewjion sehr zu empfehlen. Wie das Credit der
Kafse zu berechnen sey, ergiebt sich von selbst; werden Con-
tributionen angenommen, so wird der Werth derselben, je nach
dem sie während des Lebens beider Verbundenen oder eines
derselben bezahlt werden, nach dem Tarif der Verbindungs
oder Leib-Renten berechnet. Was das Debet betrifft, so be
rechnet man den Werth der actuellen Pensionen nach der Leib-
renten-Tabelle, den Werth der eventuellen Pensionen nach
dem Tarif derWittwenpensionen. Da aber bey dem Beharrungs
stande der Gesellschaft der erste Theil der Schuld wohl noch
gröfser werden kann als der letztere, so möchte es rathsam
seyn, die Berechnung einmal nach einer Sterbensordnung, wo
nach die Ueberlebensrenten am grösten ausfallen, das andremal
nach einer Sterbens Ordnung, wonach die Leibrenten am gröfs-
ten sind, anzustellen. Wenn übrigens auch bey den ersten
Revisionen die Bilanz der Kafse günstig ausfallen sollte, so
darf man sich dadurch der fernem Prüfung nicht überhoben
glauben; denn wenn der Eintritt der Ehepaare gleichmafsig fort