Full text: Allgemeine Anleitung zur Berechnung der Leibrenten und Anwartschaften (Erster Theil)

Von Renten etc. auf zwey Leben. 339 
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Anm. Genau genommen müiste zu dem angegebenen 
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.Werthe noch f ; . 
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werden, indefsen kann dieser Theil, als gegen ¿a und Ab un 
bedeutend, wohl Wegfällen. 
§. 179- 
Sollte aber die Rente in Terminen während 
des Jahrs bezahlt werden, so wäre der Werth der 
Zinsen nach Analogie defsen, was in den §. 69 
und 149 bey den Leibrenten und Verbindungsren 
ten angeführt worden, hinzuzufügen. 
Wären die Termine augenblicklich, und wür 
de dabey die Rente auch für diejenigen, die in je 
dem Jahre abgehen, nach Verhältnis ihres Lebens 
bezahlt, so erhielte man den Werth der Rente t= 
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