Full text: Allgemeine Anleitung zur Berechnung der Leibrenten und Anwartschaften (Erster Theil)

840 
Dritter Abschnitt. 
tion für die Verbindung.«rente, nämlich 
i A Ae AB* 
6r J r° AB 
welches hier ausgelafsen ist, wenn « und ß dem Lebensziel 
sehr nahe sind, »och hinzufügen. 
§. 180. 
Wenn die Rente für den Längstlebenden um n 
Jahre aufgeschoben werden sollte, so müfste der 
Werth der beiden aufgeschobenen Leibrenten addirt 
und von dieser Summe der Werth der aufgescho 
benen Verbindungsrente abgezogen werden, d. h. 
es wäre der Werth der aufgeschobenen Rente des 
n n 
A— B— 
Längstlebenden -—v la 4- n-f —= X 
5 Am 1 ‘ B m 
n XI 
— A— B— 
* a + « ABv* (a n) (b *** 
§• 181« 
Die Rente für den Längstlebenden kann auch 
eine Ueberlebensrente seyn, wenn sie nämlich be 
zahlt werden soll, nach aufgelöseter Verbindung, entwe 
der an A oder an B, so lange eine der beiden Personen 
lebt. In diesem Falle mufs also von dem vorher 
im §. 177 gefundenen W'erthe noch einmal der 
Werth der Verbindungsrente für die beiden Perso 
nen abgezogen werden, und die Ueberlebensrente 
für den Längstlebenden unter zweyen wird daher 
= Aa + Ab — 2 A a b, Waren beide Personen von
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.