Full text: Allgemeine Anleitung zur Berechnung der Leibrenten und Anwartschaften (Erster Theil)

366 Dritter Abschnitt 
Person vom Alter a und einer andern vom Alter b, 
in eine fortwährende Gesellschaft zusammengetreten 
seyn mit der Verpflichtung, dafs so oft irgend eine 
Person aus der Gesellschaft stirbt, am Ende des 
Jahrs, worin der Todesfall erfolgt, I Rth. bezahlt 
und diese Zahlung gleichmäfsig von allen bestehen 
den Paaren, oder, falls eine Person davon schon ge 
storben seyn sollte, von dem überlebenden Theilueh- 
mer aufgebracht werde; anstatt jedes ausgestorbenen 
Paars soll ein neues, ebenfalls vom Alter a und b, 
wieder eintreten und die Gesellschaft soll bereits in 
den Beharrungszustand gekommen seyn s man sucht 
den Werth der Zahlung jedes Paars. Der Behar 
rungszustand tritt erst dann ein, w in die gröfste 
Altersergänzung, die zu A gehöre., und = x seyn 
mag, abgelaufen ist. Dann ist, wenn die Zahl der 
jedes Jahr eintretenden Paare ~ A B genommen 
wird, fortwährend die Anzahl der Personen A in 
der Gesellschaft, die Correction ungerechnet, = 
% 
B (Ai + A* -f AA + . . 4- A“) = B f A’i, 
die Zahl der Personen B in der Gesellschaft aber 
= A (Bi -f B3 + B5 + . . + B—) = A / B’S 
und die Anzahl aller Personen in der Gesellschaft 
ist = B f A’- -j- A ^/B’i. Von den Personen A 
X. 
gehen jährlich ab B (A A -j- A -j- . . -j- A A ) 
B A, und von den Personen B sterben jährlich 
A (AB + AB S + . . + AB') = AB. Also 
ist das Maafs der jährlichen Sterblichkeit in der Ge-
	        
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