Full text: Allgemeine Anleitung zur Berechnung der Leibrenten und Anwartschaften (Erster Theil)

Von unbedingten Zahlungen etc. 19 
Zinsfufse benutzt werden könnten. Die zweite Metliode kann 
man gebrauchen, wenn die terminlichen Zinsen zwar der Zeit 
proportional seyn, der Fundamentalzinsfufs aber sonst beibe 
halten werden soll, wo dann das Kapital hiernach bestimmt wer- 
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den mufs. Wer z, Beisp. —— HZ 100,9875 , d. h. beinahe 
4 
101, Rthlr. ausleiht, der kann völlig nach dem Zinsfufse von 
4 Procent halbjährlich 2 Rthlr. Zinse fordern, so wie der, 
welcher “ ioi,4g, oder beinahe ioif, Rthlr. ausleiht, 
4 
nach demselben Zinsfufse vierteljährlich einen Rthlr. Zinse zu 
fordern hat. 
Bey der zuletzt im §. 18 angebenen Methode wird eigent- 
lieh durch Erhebung von 1 f auf die Potenz des Gra- 
n 
des n ein neuer Zinsfufs constituirt. 
t 
Anm. 2. Dafs übrigens n (r”— 1), wenn n unendlich 
grofs wird, ~ log. nat. r sey, wovon späterhin -oft Gebrauch 
gemacht wird, mufs hier, als aus der Lehre von den Logarithmen 
bekannt, vorausgesetzt werden. 
§. 19. 
Gegen die Zulässigkeit der zusammengesetzten, 
Zinsen wird, aufser den juridischen Gründen, die 
hier nicht in Betracht kommen, eingewandt, dafs 
die Zinsen nicht immer sofort wieder nutzbar ge
	        
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