Full text: Allgemeine Anleitung zur Berechnung der Leibrenten und Anwartschaften (Erster Theil)

Von unbedingten Zahlungen etc. 45 
die folgenden Beispiele wird dies noch deutlicher 
werden. 1 
Ex. i. Wer zu 4 Procent ioo Rthlr. leihet, 
die am Ende des 28sten Jahrs wieder bezahlt wer 
den sollen, sich aber den discontirten Werth nach 
den 4 Procentfufse mit 334 Rthlr. sofort abziehen 
läfst, bekömmt nur 66fRthh,wofür ei'28 Jahre hindurch 
4 Rthlr. jährlicher Rente zahlen mufs. Würden die 
IOO Rthlr. nach dem Zinsfufse von 3 Procent sofort 
discontirt, so müfste der Schuldner sich 42,93 Rthlr. 
kürzen lassen, behielte also nur 57,07 Rthlr. zur Be 
nutzung, wovon er gleichwohl zufolge der Verabre 
dung 4 Rthlr. jährlicher Rente entrichten müfste. 
Ex. 2. Wenn in dem im vorigen §. angeführ 
ten Falle überall kein andrer Abtrag entrichtet 
werden sollte als für die Prämie, welcher Abtrag mit 
zur Zinse gehört, so wäre die jährliche Rentensum 
me = 435976 Rthlr., wonach die Zinse 7,7506 
Pro Cent betrüge. 
Nach der im gedachten §. angegebenen Berech 
nung beträgt die Zinse in dem Fall, wenn das baar 
empfangene Kapital nach dem Zinsfufse zu 5 Pro 
cent in 36I jährlichen gleichen Terminen abgetra 
gen werden soll, 8?355 Procent. 
Sollte der Abtrag auf das Kapital so wie vor 
her geschehen, die Prämie von 2000000 Rthlr. aber 
sofort nach ihrem discontirten Werthe zu 6 Procent 
mit 234984 Rthlr. abgezogen werden, so blieben 
von dem baaren Kapital nur 5390016 Rthlr. übrig, 
und an jährlicher Rente wären zu entrichten 480000
	        
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