Full text: Allgemeine Anleitung zur Berechnung der Leibrenten und Anwartschaften (Zweiter Theil)

Von Rent. etc. auf mehr. Leben, 91 
volle Jahre berechnet werden sollte, indem man in den angege 
benen Formeinanstatt«—X, ß— X etc, dieWerthe«—n, 
ß — n etc., imgleichen anstatt f& x, f x. d x etc, die Sum 
men der natürlichen Zahlen in ihrer Ordnung, oder f n °, J n 1 
etc. setzte. Durch Subtraction dieser Werthe von den voll 
ständigen Werthen erhielte man einen allgemeinen Ausdruck 
für die Correction des Ueberlebens, falls es nur auf ganze Jah 
re berechnet wäre. Ich glaube aber eine weitere Auseinanderr 
setzung hier sparen zu können, da von der Correction noch 
unten geredet werden wird. 
§. 222. 
Wenn anfänglich die Personen A, B, C, D, 
F, G, H von den Altern a, b, c, d, f, g, h ver 
bunden sind, und nach jeder Sterbensordnung ohne 
Unterschied das Ueberleben der vier verbundenen 
Personen A, B, C, D über die drey übrigen zusam- 
mengenommen, d. h. die Dauer der ungetrennten Ver 
bindung unter ABCD nachdem die letzte der übrigen 
Personen verstorben ist, gesucht wird, so ist, auf volle 
Jahre gerechnet, dieses Ueberleben für das xte Jahr = 
X X X X X X X 
A— B— C— D— (F — F—) CG — G—) (H —H—) 
ABC D "F G H 
X X XX 
A—B-C-D- 
A B C~D 
X X _ X 
A—B—C-D—F 
X X \ 
— T?— I 
-i 
ABCDF | 
XXX X X 
A- B— C— D—.G— 
AB C D G 
X X X X X 
xxx x x | 
I A-B-C—D— H— I 
{ ABCD H J
	        
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