Full text: Allgemeine Anleitung zur Berechnung der Leibrenten und Anwartschaften (Zweiter Theil)

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Vierter Abschnitt, 
bens nur selten Vorkommen, so halte ich es nicht für 
nöthig, ein allgemeines Gesetz dafür zu suchen. 
Kur bemerke ich noch, dafs, wenn nach dem Ue- 
berleben irgend eines Vereins von m — u Perso 
nen vom Alter a, b, c .. f, nachdem irgend eine 
der übrigen mitverbundenen Personen vom Alter 
g, h .. k abgegangen ist, gefragt wird, dies Ueber- 
leben jedesmal ist =: E abc .. f — E abc .. fgh .. k. 
Anm. Manche Fragen, das disjunctive Ueberleben betref 
fend, gehören unmittelbar in das Kapitel vom längsten Leben 
und der längsten Verbindung. Wenn nämlich bestimmt wer 
den soll, wie lange leben in einer anfänglichen Verbindung 
von m Personen A B zusammen, nachdem eine einzige der übri 
gen Personen gestorben, so heifst das, wie lange währt in ei 
ner anfänglichen Verbindung nach m das Ueberleben der läng 
sten Verbindung zu m —• 1, worin A und B begriffen sind. 
Wenn aber gefragt würde, wie lange leben, bey einer anfäng 
lichen Verbindung nach m, A B zusammen, nachdem irgend eine 
der übrigen Personen gestorben ist, so gehören hieher auch 
diejenigen Fälle, wo unter den übrigen Personen 2, 3 etc. 
verstorben sind. Will man also diese Frage nach den Sätzen 
vom längsten Leben etc, beantworten, so mufs man nicht nur 
das Ueberleben der längsten Verbindung zu m — 1, worin 
A B enthalten sind, sondern auch der längsten Verbindung 
zu m — 1, m — 5 etc, worin A B Vorkommen, zusammen 
nahmen. 
§. 225. 
"Wenn das zwiefache Ueberleben gesucht wird, 
so seil bestimmt werden entweder wie lange lebt
	        
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