Full text: Allgemeine Anleitung zur Berechnung der Leibrenten und Anwartschaften (Zweiter Theil)

132 
Vierter Abschnitt 
scheinlichkeiten bereits oben im §. i35 und i36 gehandelt ist. 
Diese Wahrscheinlichkeiten lafsen sich aber bey einer erfah- 
rungsmäfsigen Sterbensordnung weder für die ganze Lebens 
dauer noch für eine bestimmte Anzahl von Jahren aus den 
Grundzahlen B und C oder deren Altersergänzungen ß und y 
herleiten, sondern müfsen nach den Decrementen aller Jah 
re berechnet werden. Ich bemerke in dieser Hinsicht noch 
Folgendes. 
1) Schon wenn man das nämliche Fundamentalalter an 
nimmt, ändern sich diese Wahrscheinlichkeiten für die ver 
schiedenen Jahre beträchtlich. Es ist z, B,, wenn anfänglich 
B 3o und C 4o Jahre alt ist, zufolge Süfsmilchs Sterbensordnung 
nach Verlauf 
die vollständige Wahrscheinlichkeit, 
Jahren 
dafs B gestorben nach 
dafs G gestorben nach 
C 
B 
5 
o,oo319 
o,oo3i9 
ao 
o,oi473 
0,01457 
i S 
o,o353o 
. 0,087x8 
20 
o,o6go5 
0,06976 
a5 
0,12039 
0,11720 
3o 
o,i8535 
0,18009 
5S 
o,a6856 
o,246ot 
4o 
o,3665o 
o,5o469 
45 
o,45y5i 
0,34700 
5o> 
0,5282 t 
0,37288 
55 
o,573ai 
0,3855» 
56 
o,58oi4 
0,38797 
66 
O,5ä203 
0,38797
	        
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