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Vierter Abschnitt
scheinlichkeiten bereits oben im §. i35 und i36 gehandelt ist.
Diese Wahrscheinlichkeiten lafsen sich aber bey einer erfah-
rungsmäfsigen Sterbensordnung weder für die ganze Lebens
dauer noch für eine bestimmte Anzahl von Jahren aus den
Grundzahlen B und C oder deren Altersergänzungen ß und y
herleiten, sondern müfsen nach den Decrementen aller Jah
re berechnet werden. Ich bemerke in dieser Hinsicht noch
Folgendes.
1) Schon wenn man das nämliche Fundamentalalter an
nimmt, ändern sich diese Wahrscheinlichkeiten für die ver
schiedenen Jahre beträchtlich. Es ist z, B,, wenn anfänglich
B 3o und C 4o Jahre alt ist, zufolge Süfsmilchs Sterbensordnung
nach Verlauf
die vollständige Wahrscheinlichkeit,
Jahren
dafs B gestorben nach
dafs G gestorben nach
C
B
5
o,oo319
o,oo3i9
ao
o,oi473
0,01457
i S
o,o353o
. 0,087x8
20
o,o6go5
0,06976
a5
0,12039
0,11720
3o
o,i8535
0,18009
5S
o,a6856
o,246ot
4o
o,3665o
o,5o469
45
o,45y5i
0,34700
5o>
0,5282 t
0,37288
55
o,573ai
0,3855»
56
o,58oi4
0,38797
66
O,5ä203
0,38797