des Inhalts,
XI
Rente auf die Dauer und das Ueberleben der längsten
Verbindung, worin eine bestimmte Person begriffen, §♦ 2.83 u. 284»
Antheil einer bestimmten Person an der Rente des Längst
lebenden, §. 285,
Rente auf die Dauer und das Ueberleben der längsten
Verbindung, worin ein bestimmter Verein begriffen, ¡¡¡, 286 u. 287.
Antheil eines bestimmten Vereins an der Rente des Längst
lebenden, $» 288.
Rente auf das längste TJelerleben nach dem Tode bestimmter
Personen, §. 289*
Näherungsmethode zur Berechnung der Tontinen, 290»
¡Erläuterungen darüber, Anm t
Neuntes Kapitel.
Von Anwartschaften, die von mehreren Leben abhangen»
Anwartschaften, die zu einer bestimmten 7.eit unter gegebe
nen Bedingungen fällig sind, <$. 291 und 292.
Anwartschaften, die bey Auflösung der Verbindung verfallen,
290 und 294*
Anwartschaft, fällig bey dem Tode einer bestimmten Person,
Wenn sie zuerst stirbt, §• 2g5.
fmgleichen, wenn die bestimmte Person zuletzt stirbt,
$♦ 296*
Desgleichen, wenn clie bestimmte Person die mittlere im,
Sterben ist, 29 7»
Aus den vorhergehenden Fällen zusammengesetzte An
wartschaften, §, 298*
Anwartschaft, fällig bey dem Tode einer bestimmten Per
son, wenn von mehreren andern noch irgend eine lebt, §, 299.
Desgleichen, zahlbar bey dem Abgänge des Längstlebenden
unter zweien, wenn von dm übrigen noch einer lebt, 500»