Full text: Allgemeine Anleitung zur Berechnung der Leibrenten und Anwartschaften (Zweiter Theil)

Vierter Abschnitt. 
<2 
Uebrigens soll in dem Folgenden ein Inbegriff 
von einzelnen Personen, welche in Ansehung der 
Renten und Anwartschaften verbunden sind, ein 
Verein, ein Inbegriff von Vereinen aber zu dem 
nämlichen Zwecke eine Gesellschaft genannt wer 
den. Unter Verbindung, welches Wort auch wohl * 
für einen Verein oder für eine Gesellschaft gebraucht 
werden kann, w r ird insbesondre die Form des Zu- 
sammenseyns der einzelnen Personen verstanden wer 
den. Sind also z. B. vier Personen in Beziehung 
auf Renten und Anwartschaften mit einander ver 
bunden, so machen diese vier einzelne Personen, 
oder so viel jedesmal von ihnen noch übrig sind, 
einen Verein aus, welches Wort also hier für meh 
rere ausdruckt, was Paar, für zwey bezeichnet. 
Treten hundert dieser Vereine zusammen, so bilden 
sie eine Gesellschaft. Die Verbindung jedes Vereins 
ist anfänglich die nach vier. 
Erstes Kapitel. 
Von 
den allgemeinen Veränderungen 
der Verbindungen. 
ff _ 
$• 197. 
Wenn ein Verein von m Personen existirt, so
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.