Vierter Abschnitt.
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Uebrigens soll in dem Folgenden ein Inbegriff
von einzelnen Personen, welche in Ansehung der
Renten und Anwartschaften verbunden sind, ein
Verein, ein Inbegriff von Vereinen aber zu dem
nämlichen Zwecke eine Gesellschaft genannt wer
den. Unter Verbindung, welches Wort auch wohl *
für einen Verein oder für eine Gesellschaft gebraucht
werden kann, w r ird insbesondre die Form des Zu-
sammenseyns der einzelnen Personen verstanden wer
den. Sind also z. B. vier Personen in Beziehung
auf Renten und Anwartschaften mit einander ver
bunden, so machen diese vier einzelne Personen,
oder so viel jedesmal von ihnen noch übrig sind,
einen Verein aus, welches Wort also hier für meh
rere ausdruckt, was Paar, für zwey bezeichnet.
Treten hundert dieser Vereine zusammen, so bilden
sie eine Gesellschaft. Die Verbindung jedes Vereins
ist anfänglich die nach vier.
Erstes Kapitel.
Von
den allgemeinen Veränderungen
der Verbindungen.
ff _
$• 197.
Wenn ein Verein von m Personen existirt, so