Full text: Allgemeine Anleitung zur Berechnung der Leibrenten und Anwartschaften (Zweiter Theil)

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Vierter Abschnitt. 
Vermittelst dieser Formel könnte man jede Ver 
bindungsrente unter m Personen durch alle mit 
dem Jahre x aufhörende Renten für die Ver 
bindungen zu m — I, m — 2 etc., die Verbin 
dungen zu o, d. i. die Zeitrenten, mitgerech 
net, zusammensetzen. Indefsen ist diese Formel nur 
auf die Sterbensordnung, deren Décrémenté alle 
gleich sind, anwendbar. 
§• 242- 
Sollten bey der hypothetischen Sterbensford- 
nilng die Renten auch für die im Laufe jedes Jahrs 
aufgelöseten Vereine, jedoch nach Verhältnifs der 
Zeit, die sie noch bestanden haben, und am Ende 
des Jahrs bezahlt werden, so hat man aus §. 209 
die Correction für die Verbindungsdauer 
,r-y , r £ o. , / u 91_ 
2 AB .. K T* g AB .. K “r 4 AB..K 
+ • • Da nun = der Summe der Verbindun 
gen nach m — I unter den Zahlen A 1 B 1 .. K*j 
= der Summe der Verbindungen nach m —2 
unter denselben Factoren etc., jede mit den zugehö 
rigen Decremeuteu multiplicirt, nach der Hypothe 
se aber alle Décrémenté = I sind, so ist hier £5 )> 
gleich der Summe der Verbindungen nach m — I 
unter den Factoren a — I> ß — Ly — I> • • 
x — X etc., 2 £l gleich der Summe der Verbindun 
gen nach m — 2 unter denselben Factoren, etc. 
sowie — gleich der Summe der Verbindungen
	        
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