176
Vierter Abschnitt.
Vermittelst dieser Formel könnte man jede Ver
bindungsrente unter m Personen durch alle mit
dem Jahre x aufhörende Renten für die Ver
bindungen zu m — I, m — 2 etc., die Verbin
dungen zu o, d. i. die Zeitrenten, mitgerech
net, zusammensetzen. Indefsen ist diese Formel nur
auf die Sterbensordnung, deren Décrémenté alle
gleich sind, anwendbar.
§• 242-
Sollten bey der hypothetischen Sterbensford-
nilng die Renten auch für die im Laufe jedes Jahrs
aufgelöseten Vereine, jedoch nach Verhältnifs der
Zeit, die sie noch bestanden haben, und am Ende
des Jahrs bezahlt werden, so hat man aus §. 209
die Correction für die Verbindungsdauer
,r-y , r £ o. , / u 91_
2 AB .. K T* g AB .. K “r 4 AB..K
+ • • Da nun = der Summe der Verbindun
gen nach m — I unter den Zahlen A 1 B 1 .. K*j
= der Summe der Verbindungen nach m —2
unter denselben Factoren etc., jede mit den zugehö
rigen Decremeuteu multiplicirt, nach der Hypothe
se aber alle Décrémenté = I sind, so ist hier £5 )>
gleich der Summe der Verbindungen nach m — I
unter den Factoren a — I> ß — Ly — I> • •
x — X etc., 2 £l gleich der Summe der Verbindun
gen nach m — 2 unter denselben Factoren, etc.
sowie — gleich der Summe der Verbindungen