Full text: Allgemeine Anleitung zur Berechnung der Leibrenten und Anwartschaften (Zweiter Theil)

§• 243 
Wenn ferner wieder anfänglich m Personen, 
eine vom Alter a, eine vom Alter b etc. bis zum 
Alter k, welches das höchste seyn mag, verbunden 
* sind, und A, B bis K die dazu gehörigen Anfangs- 
Zahlen der Lebenden bezeichnen, so ist nach jeder 
Sterbens Ordnung ohne Unterschied die am Ende 
des Jahrs, und zwar an die dann noch bestehenden 
vollzähligen Vereine, zahlbare Verbindungsrente 
i ASB^O .. K* 
C z * 
oder X a b c .. k = 
ABC .. K 
r z * rx 
wo x die Altersergänzung für k ist. 
Nun ist zuerst (r — I) ABC .. K . Ä abc .. k — 
A x B- .. K- A=Bi .. K"j
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.