Full text: Allgemeine Anleitung zur Berechnung der Leibrenten und Anwartschaften (Zweiter Theil)

VonRent. etc. auf mehr. Leben, <203 
gleich ist. Zuletzt multiplicire man, um die ge 
suchte Verbindungsrente zu finden , die Verbin 
dungsrente für die Personen verschiedenen Al- 
fers nach der Hypothese mit der Verbindungs 
rente für die Personen gleichen Alters nach 
der gegebenen Sterbensordnung und dividiré mit 
der Verbindungsrente für die Personen gleichen 
Alters nach der Hypothese. Das heilst, wenn 
die Renten nach der Plypothese hier mit 1 bezeich 
net werden, und wenn das Alter der gegebenen 
Personen a, b und c, auch nach der Hypothese 
E abc =r Em ! ist, so nehme man an, dafs l.abc 
sich verhalte zu ^ abc w r ie Im 5 zu X m*, wo 
nach man also erhält habe 
labe.Am* 
Lm* " 
Wenn also z. B, nach Wargentins Sterbensorcl- 
uung die Verbindungsrente für die Jahre 10, 20 
und 60 gesucht wird, so sind die zu diesen Altern 
gehörigen Lebensergänzungen 90,14; 76,04 und 
25,26, und man erhält nach der Hypothese die 
Leibrente, zu 4 Procent gerechnet, oder 
190,14-76,04,25,26 =: 7,324, so wie 
E 90,14.76,04*25,26 = 10,25- Dies ist nach der 
Hypothese die Verbindungsdauer für drey Personen 
von der Altersergänzung 40,98, wozu nach War- 
gentin das Alter 46,76 gehört, und die Leibrente 
für drey Personen der angegebenen Lebensergän 
zung oder des angegebenen Alters ist nach der Hy
	        
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