VonRent.etc. auf mehr. Leben, <215
Anra. 2, Ueber das Verhältniffc der Leibrenten zu den
Zeitrenten auf die mittlere Dauer der Existenz füge ich hier
noch einige Bemerkungen hinzu.
Zuerst ergiebt sich aus der Natur der Leibrenten, dafs sie,
sobald Zinsen gerechnet werden sollen, kleiner sind als die
Zeitrenten auf die mittlere Lebens- oder Verbindungsdauer,
Es ist nämlich die Anzahl der zu zahlenden Jahrsrenten, jede
ohne Zinsen zu 1 gesetzt, die nämliche, man mag die eigentli
chen Lebensrenten oder die Zeitrenten auf die mittlere Dauer
der Existenz oder (Koexistenz zum Grunde legen. Die mittle
re Dauer ergiebt sich nämlich gerade daraus, dafs alle Lebens
oder Verbindungsjahre zusammengenommen, und über alle In-
terefsenteu oder Vereine gleichmäfsig vertheilt werden, wonach
also bey den Zeitrenlen auf die mittlere Dauer angenommen
wird, dafs während dieser mittlern Dauer, länger aber nicht,
an jeden Interefsenten oder jeden Anfänglich bestehenden Ver
ein jährlich 1 Rthlr. bezah t werde, • Bey den eigentlichen
Lebensrenten dagegen wird vorausgesetzt, dafs die Renten-
thaler jedesmal mir an die noch lebenden Interefsenten oder
bestehenden Vereide, folglich auch nach Ablauf der mittlern
Dauer bis zum gänzlichen Abgang der Einzelnen oder Vereine,
bezab.it werden, wo also, sobald Zinsen gerechnet werden, die
Lebensrente durch den Discont kleiner werden rnufs als die
gedachte Zeitrente,
Auch ergiebt sich überdem aus der Vergleichung, dafs nach
der Hypothese des gleichmäfsigcn Absterbens, wenn die mitt
leren Verbindungsdauern gleich angenommen werden, die Verbin
dungsrenten für Personen gleichen Alters in jedem Verein
um so mehr von den Zeitrenten auf die mittlern Verbindungs
dauern abweichen, je höher der Verbindungsgrad ist. Wenn
augenblickliche Zinsen zu 4 von hundert gerechnet werden, so
ist z. B, die Zeitrente auf io Jahre ZU 8,274 ; die Leibrente,
in augenblicklichen Terminen zah bar, für eine Person von
der Altersergänzung 20, wo also die mittlere Lebensdauer _ZT