Vierter Abschnitt,
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io, ist ZT 7,8517; die Verbindungsrente für zwey Pei’sonen von
der Altersersergänzung 5o, deren Verbindungsdauer wieder ZZ
10, wird ZT 7,634; für di-ey Personen von der Altersergänzung
4o, wo wieder die mittlere Verbindung ZI ;o, ist die Rente
ZZ 7,529; für vier Personen, deren Altersergänzung ZU 5p
und mittlere Verbindxmgsdauer ZZ 10, ist die Verbindungsren
te 7,463/ so wie endlich, für fünf Personen von der Alterser
gänzung 60 und mittlern Verbindungsdauer ZZ 10, die Verbin
dungsrente ZZ 7,4i6 wird, —r- Ferner ist die Zeitrente auf
20 Jahre, wieder in augenblicklichen Terminen zahlbar, ZZ
l3,86o; die Leibrente für die Altersergänzung von 4p Jahren
wird ZZ 12,629, die Verbindungsrente für zwey Personen, de
ren AJterscrgänzung ZZ 60 Jahre, ist ZZ 12,160 und für drey
Personen von der Altersergänzung 80 ZZ 11,290. — Noch ist
die iiuf ähnliche Weise berechnete Zeitrente auf 3o Jahre ZZ
17,655, die lieibrente des Linzelnen für die Altersergänzung
Y011 6p Jahren wird ZZ 15,69r, die VeibiudungsrexiLe für 2
Personen, deren Altersergänzung ZZ 90 Jahre, aber ZZ i5,025.
Eey den empirischen Sterbensordnungen sind zwar auch
die Zeitrenten auf die mittlere Lebensdauer von den eigent
lichen Leibrenten beträchtlich verschieden. Nach Siifsmilchs
Mortalitätstabelle und dem Zinshifse von 4 Procent ist das
Verhältnis der Zeitrenten auf die mittlere Lebensdauer zu den
Renten auf ein einziges Leben bey dem Alter von i5 Jahren
~ 1000:900, und steigt nach und naoh bis auf 1000,841, welches
das Verhältnis für das Alter von 90 Jahren ist, (S. Teten s
a. a» O. Seite 109). Dagegen scheinen nach den eyfahrurigsmäs-
sigen Sterbensordnungen im Ganzen genommen die Unterschie
de der Lebensrenten von verschiedenen Verbindungsgraden
bey übrigens gleicher Verbindungsdauer nicht so beträchtlich
2U seyn a's hey dem gleichmäfsigen Absterben, So ist z, B,
nach Siismiiphs. Sterbensordnung und dem Zinsfufse zu 4 Pro
cent, für eine Person vom Alter 3i,46, wo die mittlere Le
bensdauer ZI 27,68, die Leibrente ZZ i i,819, die Verbindungs-