Vierter Abschnitt.
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neu a, b bis d seyn, so ist die Ueberlebensrente, nach
dnr Hypothese, und am Ende des Jahrs zahlbar an
diejenigen Vereine vom Grade m—u, die dann noch
Wenn man nun die Summe aller ¿Verbindungen
nach m — u — I unter den Factoren aß .. d mit
P, die Summe aller Verbindungen nach m — u—2
, unter denselben Zahlen mit Q etc. bezeichnet, so
hat man diese Ueberlebensrente rrr
nu f 1
+
rn
nu f 3
n m—i
f «+T/
I’ll
■). Hier wird n der kleinsten Alterser-
ganzung gleich gesetzt, und man erhält dann den
Werth eines jeden Theils nach §. 39.
Es ist jedoch diese Formel unverändert nur dann
anwendbar, wenn die kleinste Altersergänzung einer
der überlebenden Personen zugehört} denn die Formel
giebt den Werth nur bis zum Ableben der ältsten Per-
son. Wenn aber die ältste der überlebenden Personen
jünger ist als die ältste der zu überlebenden, so giebt
es noch Vereine der m — u Personen über die
Zeit hinaus, worauf hier gerechnet wird, und dar
über mufs noch eine besondre Rechnung angestellt
werden. (Vergl. §. 221)* Eben daher ist es auch