Full text: Allgemeine Anleitung zur Berechnung der Leibrenten und Anwartschaften (Zweiter Theil)

Vierter Abschnitt. 
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neu a, b bis d seyn, so ist die Ueberlebensrente, nach 
dnr Hypothese, und am Ende des Jahrs zahlbar an 
diejenigen Vereine vom Grade m—u, die dann noch 
Wenn man nun die Summe aller ¿Verbindungen 
nach m — u — I unter den Factoren aß .. d mit 
P, die Summe aller Verbindungen nach m — u—2 
, unter denselben Zahlen mit Q etc. bezeichnet, so 
hat man diese Ueberlebensrente rrr 
nu f 1 
+ 
rn 
nu f 3 
n m—i 
f «+T/ 
I’ll 
■). Hier wird n der kleinsten Alterser- 
ganzung gleich gesetzt, und man erhält dann den 
Werth eines jeden Theils nach §. 39. 
Es ist jedoch diese Formel unverändert nur dann 
anwendbar, wenn die kleinste Altersergänzung einer 
der überlebenden Personen zugehört} denn die Formel 
giebt den Werth nur bis zum Ableben der ältsten Per- 
son. Wenn aber die ältste der überlebenden Personen 
jünger ist als die ältste der zu überlebenden, so giebt 
es noch Vereine der m — u Personen über die 
Zeit hinaus, worauf hier gerechnet wird, und dar 
über mufs noch eine besondre Rechnung angestellt 
werden. (Vergl. §. 221)* Eben daher ist es auch
	        
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