Von Rent. etc. auf mehr.Leben.235
AB CD; das zweite Glied ist die Summe der Ver
bindungsrenten für die gedachten vier Personen
zusammengenommen mit je einer der drey andern
zu überlebenden, das dritte Glied ist die Summe der
Verbindungsrenten für die nämlichen vier Personen
zusammengenommen mit je zwey der drey zu über
lebenden Personen, so wie das letzte Glied die Ver
bindungsrente für alle sieben Personen zusammen
genommen ist, wobey übrigens die Zeichen der Glie
der abwechseln. Bezeichnet man nun die Verbin
dungsrente für die bestimmten vier Personen mit
X IV, die Verbindungsrente für diese vier Personen
mit je einer oder je zwey etc. der übrigen Personen
mit X IV J oder l IV.II etc., imgleichen die Sum
men dieser Verbindungsrenten mit S .1 IV . Ij
S. X IV.II etc., so kann man die vorhergehend^
Formel auch ausdrucken durch X IV — S .1 IV.I
+ S. X IV.II — X IV.1II.
Es ergiebt sich auch aus 222? dafs dafselbe Ge
setz für die Ueberlebensrenten aller Grade gelte,
und dais, wenn anfänglich eine Verbindung von m
Personen existirt und dieser Verein mit M, ferner
die Verbindungsrente für die bestimmten m — u
oder n Personen mit X N, die Verbindungsrente für
diese nämlichen n Personen zusammengenommen
mit irgend einer der andern u Personen mit X N.l,
und überhaupt die Verbindungsrente für das Zu
sammenleben derselben n Personen mit je x Personen