Full text: Allgemeine Anleitung zur Berechnung der Leibrenten und Anwartschaften (Zweiter Theil)

VonRent.etc.auf mehr.Leben. <237 
X a — (A a b Ä a c -f- A a d) 4“ (A abc X abd 
✓ v . * X - # ; . » 
-J- A a c d) — X a b c d etc. 
§. 264- 
Wenn die Ueberlebensrente nicht blofs auf gan 
ze Jahre, sondern auf alle Theile des Jahrs, berech 
net werden sollte, so .müfste man, in Uebereinstim- 
mung mit dem, was im §. 223 in Ansehung der 
Ueberlebensdauer angeführt worden, in der im vo 
rigen §. angeführten Formel anstatt der Verbindungs 
renten auf ganze Jahre durchgängig die vollständi 
gen Verbindungsrenten mit der Correction nehmen, 
und zwar entweder in augenblicklichen Terminen 
oder am Ende des Jahrs zahlbar, je nachdem die 
Ueberlebensrente entweder in augenblicklichen Ter 
minen oder am Ende des Jahrs bezahlt werden 
sollte. 
§. 265. 
Soll das Ueberleben disjunctiv genommen wer 
den, also bey einer anfänglichen Verbindung von 
m Personen eine derselben oder einige zusammenge- 
nommen eine Ueberlebensrente geniefsen, so bald ir 
gend eine oder irgend einige der übrigen todt sind, 
so müfsen die Renten für die Combinationen, für 
welche die gegebenen Bedingungen Statt finden,
	        
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