Full text: Allgemeine Anleitung zur Berechnung der Leibrenten und Anwartschaften (Zweiter Theil)

Vierter Abschnitt. 
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Anm» Wenn die Ueberlebensrente für eine Person oder 
einige Personen zusammengenommen gesucht wird, auf den 
Fall, dafs irgend eine der anfänglich verbundenen m Personen 
abgeht, so tritt der Fall der Hebung ein, sobald die Verbin 
dung nach m aufhört, falls dann die eine oder diejenigen Per 
sonen zusammen noch leben, welche die Rente beziehen sol 
len. Wenn also die Verbindungsrente für die m Personen ~ 
X a b c d . ♦ k ist und die Person A unter der vorgedachten 
Bedingung die Rente geniefsen soll, so ist der Werth ZU 
X a X a b c d . , k, Sollten die vier Personen A B C D 
zusammen die Rente unter der angegebenen Bedingung haben, 
so wäre ihr Werth ' : X ab cd — X ab cd » . k. Wenn 
aber mehrere Personen abgehen sollen, ehe die Rente bezahlt 
wird, so wird der Ausdruck für die letztere mehr zusammenge 
setzt, wie auch aus den angeführten Beispielen zu ersehen. 
266- 
Auf eine ähnliche Art müfste man, wenn die 
Bedingungen noch mehr zusammengesetzt seyn soll 
ten, wenn z. B. eine oder einige Personen, so lange 
sie mit einer oder einigen Zusammenleben, nach dem 
Tode einer oder einiger unter den übrigen die Ren 
te haben sollten, den Werth suchen. 
Wenn z. B. bey einer anfänglichen Verbindung 
von drey Personen, A nach dem Tode irgend einer 
der übrigen die Rente genieisen sollte, so lange er 
mit der dritten zusammenlebt, so wäre der Werth 
n n n 
A— B — ( C c—) 
der Rente 
/ 
ABC m
	        
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