Full text: Allgemeine Anleitung zur Berechnung der Leibrenten und Anwartschaften (Zweiter Theil)

Von Rent. etc. auf mehr. Leben. <247 
'n f 1 
das Paar A B aber l a b' — l a b . 1' = 
n n 
n n v n 
A B C " 
K (a f n) (b f n) 
ABC r« 
A B rn 
l (a f n) (b f n) (cf n) etc. 
Es ergiebt sich übrigens von selbst, dafs wenn 
in irgend einem oder einigen Theilen n über die 
Altersergänzung irgend einer Person hinausgehen 
sollte, dieser Theil oder diese Theile 0 werden, 
weil es dann nach der Sterbensordnung keine Perso 
nen dieses Alters, also auch keine Verbindung der 
selben mit andern, mehr giebt. Wäre z. B. a = 
<50? b = so? und sollte die Ueberlebensrente von 
A um 20 Jahre aufgeschoben werden, so hätte mau 
A^o 
diese Ueberleoensrente rrr Ä 80 — 
A r 2 ° 
l 80? weil der 
verneinte Theil =: 0? indem B-- = 0? und die 
aufgeschobene Ueberlebensrente lediglich als eine auf 
geschobene Leibrente auf ein einziges Leben anzuse 
hen ist. Wäre, bey einer anfänglichen Verbindung 
unter ABC, a = 70? b r= 80 und c = 90? und 
sollte die Ueberlebensrente für A um 10 Jahre auf 
geschoben werden, so hätte man den Werth derselben 
A 80-90 + 
Ass css 
Xc7^~ *8o.ioo)4- 
Ais Bis css 
ABC r 1 °
	        
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