Full text: Allgemeine Anleitung zur Berechnung der Leibrenten und Anwartschaften (Zweiter Theil)

<243 Vierter Abschnitt* 
A LQ b ss 
* 80 • 90.100 = l 80 - - A - B -—o X 
, t ' \ /' > . - . 
2 80 • 90? indem die übrigen Theile = 0 werden 
und die Ueberlebensrente hier nur als eine aufge- 
scbobene Ueberlebensrente von A nach B anzu 
sehen ist. 
268- 
Soll die Ueberlebensrente mit dem nten Jahre 
auf hören, so wird in dem Werthe der vollen Ue 
berlebensrente der Werth der um n Jahre aufgescho 
benen Ueberlebensrente abgezogen, welches keiner 
weitern Demonstration oder Erläuterung bedarf. 
Sollte die Rente zugleich um n Jahre aufge- 
schoben seyn und nach n -f- m Jahren wieder -auf- 
hören, so müfste man den Werth der um n, im- 
gleiclien den Werth der um n m Jahren aufge 
schobenen Ueberlebensrente suchen, und von dem 
erstem den letztem abziehen, weiches ebenfalls von 
selbst erhellet, 
§. '269. 
W r enn auch für das clisjunctive Uaberleben die 
um n Jahre aufgeschobene Rente gesucht würde, so 
fielen ebenfalls wieder die Zahlungen der ersten n 
Jahre weg, und es bestände daher die aufgeschobe 
ne Ueberlebensrente wieder aus eben so viel und 
so vielnahmigen Verbindungsrenten» als die volle dis-
	        
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