<243 Vierter Abschnitt*
A LQ b ss
* 80 • 90.100 = l 80 - - A - B -—o X
, t ' \ /' > . - .
2 80 • 90? indem die übrigen Theile = 0 werden
und die Ueberlebensrente hier nur als eine aufge-
scbobene Ueberlebensrente von A nach B anzu
sehen ist.
268-
Soll die Ueberlebensrente mit dem nten Jahre
auf hören, so wird in dem Werthe der vollen Ue
berlebensrente der Werth der um n Jahre aufgescho
benen Ueberlebensrente abgezogen, welches keiner
weitern Demonstration oder Erläuterung bedarf.
Sollte die Rente zugleich um n Jahre aufge-
schoben seyn und nach n -f- m Jahren wieder -auf-
hören, so müfste man den Werth der um n, im-
gleiclien den Werth der um n m Jahren aufge
schobenen Ueberlebensrente suchen, und von dem
erstem den letztem abziehen, weiches ebenfalls von
selbst erhellet,
§. '269.
W r enn auch für das clisjunctive Uaberleben die
um n Jahre aufgeschobene Rente gesucht würde, so
fielen ebenfalls wieder die Zahlungen der ersten n
Jahre weg, und es bestände daher die aufgeschobe
ne Ueberlebensrente wieder aus eben so viel und
so vielnahmigen Verbindungsrenten» als die volle dis-