Von Rent. etc. auf mehr. Leben. <25 3
dieser Factor, womit die Rente multtplicirt werden
soll,
n n n n n
A B— C— F— G-
wird-
A B C F G rn
Anm. Uebrigens ist hier durchgängig vorausgesetzt, dafs
die Personen, für welche die Rente bestimmt ist, sie nur so
lange geniefsen als sie Zusammenleben. Wenn dagegen z. B.
von mehreren Kindern jedes, so lange es lebt, eine Rente nach
dem Tode der Eltern haben sollte, so wären dies so viel ver
schiedene Renten, und bey jeder käme nur das Alter des einen
Pensionisten und der beiden Eltern in Betracht. Sollte aber
für alle zusammen eine Ueberlebensrente gekauft werden, die
nach dem Tode des einen oder einiger den übrigen zuwüchse,
so wäre dies eine Ueberlebensrente für den Längstlebenden, wo
von noch weiter unten gehandelt werden wird.
§• 272.
"Wenn der "Werth einer Ueberlebensrente nicht
auf einmal durch Einschufs, sondern durch einen
jährlichen Beitrag, wie es heifst nach Contributions-
fufs, bezahlt werden soll, so kann man auf jeden
Fall zuerst den haaren "Werth der Ueberlebensren
te berechnen. Ist dieser Werth, der V heifsen mag,
gefunden, und soll .derselbe durch einen jährlichen
Beitrag, entweder während des Lebens einer einzi
gen Person oder des Zusammenlebens mehrerer Per
sonen oder auch während des längsten Lebens unter
denselben, bezahlt werden, ist ferner der baare
"Werth dieser Leibrente, Verbindungsrente oder
Rente des Längstlehen den = W", so hat man den
jährlichen Beitrag für den Ankauf der Ueberlebená-