Full text: Allgemeine Anleitung zur Berechnung der Leibrenten und Anwartschaften (Zweiter Theil)

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ausgedrnckt werden könnte, so erforderte die Berechnung ei 
ne dreifache Summjrung, die Rente könnte durch drey Dimen 
sionen von Ueberlahen und Leibrenten ausgedruckt und eine 
TJeberlebensrente des dritten Grades genannt werden, Formeln 
liefsen sich für eine solche Berechnung allenfalls aufstellen j 
indefsen würde hiei', wie es mehrmals in der angewandten Ma 
thematik der Fall ist, der Gebrauch der Formeln, wegen der 
Schwierigkeiten der Berechnung, kaum thunlieh seyn. 
Da übrigens nicht einmal für das einfache Ueberleben voll 
ständige, d, h.für jedes Jahr jedes Zusammenlebens eingerichtete, 
Tabellen vorhanden sind, auch die Ausarbeitung derselben 
wohl nicht zu erwarten ist, so mufs man bey Versorgungsan- 
stalten die Natur dieser zwiefachen Ueberlebensrenten gründe 
lieh kennen, wenn bey denselben dergleichen Renten angenom 
men werden sollen, 
Anm. 2, Bey andern Schriftstellern findet man andre An 
weisungen zu Auflösung der in den §, §. 275 bis 276 vorge 
tragenen Aufgaben* Tetens hat keine bestimmte Vorschrift da 
für gegeben, sondern dabey nur anf frühere Sätze seines Wer 
kes verwiesen, die darauf nicht recht anwendbar sind, Herr 
Brune hat für den letzten im §. 276 abgehandelten Fall eine 
Regel gegeben, den Fall des §, 274 aber gar nicht berührt. 
Für den im §. 276 angegebenen Fall setzt er den Werth der 
Rente für A, und zwar bis zu Ablauf der vollen Altersergän 
zung, wenn die jüngere Person В nach der altern C sterben 
soll, — (1 -- ) (Я а — Я a b — Я а c f Я a b с), 
2 ß 
wenn aber die ältere Person nach der jiingern sterben soll, 
— ;y (Va - 1 ab - Я ac f Я abc), W o|?u./
	        
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