ГХ ABC D
ausgedrnckt werden könnte, so erforderte die Berechnung ei
ne dreifache Summjrung, die Rente könnte durch drey Dimen
sionen von Ueberlahen und Leibrenten ausgedruckt und eine
TJeberlebensrente des dritten Grades genannt werden, Formeln
liefsen sich für eine solche Berechnung allenfalls aufstellen j
indefsen würde hiei', wie es mehrmals in der angewandten Ma
thematik der Fall ist, der Gebrauch der Formeln, wegen der
Schwierigkeiten der Berechnung, kaum thunlieh seyn.
Da übrigens nicht einmal für das einfache Ueberleben voll
ständige, d, h.für jedes Jahr jedes Zusammenlebens eingerichtete,
Tabellen vorhanden sind, auch die Ausarbeitung derselben
wohl nicht zu erwarten ist, so mufs man bey Versorgungsan-
stalten die Natur dieser zwiefachen Ueberlebensrenten gründe
lieh kennen, wenn bey denselben dergleichen Renten angenom
men werden sollen,
Anm. 2, Bey andern Schriftstellern findet man andre An
weisungen zu Auflösung der in den §, §. 275 bis 276 vorge
tragenen Aufgaben* Tetens hat keine bestimmte Vorschrift da
für gegeben, sondern dabey nur anf frühere Sätze seines Wer
kes verwiesen, die darauf nicht recht anwendbar sind, Herr
Brune hat für den letzten im §. 276 abgehandelten Fall eine
Regel gegeben, den Fall des §, 274 aber gar nicht berührt.
Für den im §. 276 angegebenen Fall setzt er den Werth der
Rente für A, und zwar bis zu Ablauf der vollen Altersergän
zung, wenn die jüngere Person В nach der altern C sterben
soll, — (1 -- ) (Я а — Я a b — Я а c f Я a b с),
2 ß
wenn aber die ältere Person nach der jiingern sterben soll,
— ;y (Va - 1 ab - Я ac f Я abc), W o|?u./