VonRent. etc. auf mehr. Leben. <273
wird, so lange irgend eine Verbindung eines bestimm
ten Grades unter einer gewifsen Anzahl yon Per
sonen existirt, z. B. so lange aus zehn Personen noch
irgend zwey Zusammenleben.
Wenn die Rente des Längstlebenden unter die
jedesmal noch lebenden Personen oder bestehenden
Vereine getheilt wird, so dafs also der Antheil der
abgegangenen Personen oder Vereine den noch be
stehenden zuwächst, so heifst die zu diesem Zwek-
ke gestiftete Verbindung von Personen eine Tonti
ne, die jedoch auf mancherley Art modificirt seyn
kann. Bey der Tontine kömmt nicht allein der
Werth der ganzen jährlich zu zahlenden Rente in
Betracht, sondern auch der Werth des wahrschein
lichen Antheils einer jeden einzelnen Person oder
eines jeden Vereins eines bestimmten Grades, wenn
nämlich x die Tontinenrente über Verbindungen ver
theilt wird.
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Will man zuerst die Rente des längstlebendeit
Einzelnen als eine Tjeitrente auf das längste Leben
ansehen, und nach der Hypothese des gleichmafsi-
gen Absterbens für Personen von gleichem Alter,
wovon die Ergänzung s=r « seyn mag, berechnen,
so ist sie leicht zu finden. Da nämlich nach der
Hypothese das längste Leben des Einzelnen, wenn
die Verbindung anfänglich aus m Personen besteht,
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