Von Rent. etc. aufmehr. Leben. 305
Neuntes Kapitel.
Von
Anwartschaften,
die vom Lehen mehrerer Personen
abhangen.
§• 291.
Wenn eine Summe = I nach n Jahren unter
der Bedingung ausbezahlt werden soll, dafs dann
ein Verein aus mehreren Personen, z. B. A, B *. D,
noch bestehe, so ist der jetzige Werth der gedach-
ii n n
ten Summe
A— B— .* D—
AB .. D
i
rn
denn —-— ist der unbedingte Werth der Summe
I, die nach n Jahren bezahlt werden soll, und die
Wahrscheinlichkeit, dals irgend ein bestimmter Ver
ein unter den Personen AB.. D am Ende des
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nten Jahrs noch bestehe* ist
A— B— . . D—
AB . . D
Sollte dagegen die Summe I wieder am Ende
des nten Jahrs unter der Bedingung bezahlt werden*
dafs keine der Personen A B .. D mehr lebte* so
wäre ihr Werth —
II.
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