Full text: Allgemeine Anleitung zur Berechnung der Leibrenten und Anwartschaften (Zweiter Theil)

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Vierter Abschnitt, 
(A — A—) (B — B—) ■ ■ (D — D—) t 
A B . . D rn 
wo der erste Factor die Wahrscheinlichkeit ausdruckt, 
dafs ein bestimmter Verein am Ende des nten Jahrs 
ganz ausgestorben sey. 
§• 292. 
Wenn die Summe I am Ende des nten Jahrs 
fällig wäre unter der Bedingung, dais A noch lebte, 
die übrigen Personen aber gestorben wären , so hat 
te man den Werth derselben == 
n n n 
A" (B — B—) . . (D — D—) i__ 
A B .. D rn 
wo der erste Factor die Wahrscheinlichkeit angiebt, 
dafs am Ende des nten Jahrs aus dem bestimmten 
Verein A noch lebt, die übrigen Personen aber ver 
storben sind. 
Falls aber die Summe I bezahlt werden sollte 
zu der nämlichen Zeit unter der Bedingung, dafs 
am Ende des nten Jahrs noch irgend eine der Per 
sonen AB .. D aus 'der bestimmten Verbindung 
lebte, so wäre ihr Werth m 
AB .. D — (A—A—) CB—B-—) .. (D—D—) i 
AB. . D m 
Tt 
CA—A—) (B— B—).. (D- 
n 
-D”) 
A B 
D 
^ rn 
J
	        
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