Full text: Allgemeine Anleitung zur Berechnung der Leibrenten und Anwartschaften (Zweiter Theil)

Vierter Abschnitt. 
18 
—, für drey Personen = etc. (Ver- 
3 4 
Es wird also die mittlere Lebensdauer für eine 
a . 
einzelne Person vom Alter a, = , die mittle- 
/ ' - 2 
re Verbitidungsdauer für zwey Personen dieses Al 
ters ~ 
gleiche §. §. 61 und 127)» 
Wollte man m “ 00 annehmen, so würde 
a 
— o, d. h, die Verbindungdauer wäre kürzer als je- 
m i 
der angebliche Zeittheil, 
i , 
§. 204- 
Nach der nämlichen Hypothese, aber nur auf ganze 
Jahre gerechnet, w äre für m Personen vom Alter a die 
f Qu — n)m 
mittlere Verbindungsdauer rrr; 1 i 
w r o für n die natürlichen Zahlen von I bis « — X 
gesetzt werden miifsen. Da man hier auch im als 
das erste und (« — I) m als das letzte Glied ansehen 
kann} so hat man nach §. 42 Anm. 2 
/ (« — n)i 
am 
I 
a.m 
c- 
«m f I 
m f i 
/(« — l) m 1 — 
m . m 
2 . 3 
m . m ■ 
1 — /(« — I) m 
r . m — 2 
m f i 
2.3.4 
/(« “ D° 
/ C« — I>“ 
T7~ )•
	        
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