VonRent. etc. auf mehr. Leben. 335
5) die Anwartschaft fällig bey dem Tode einer
von zwey bestimmten Personen, welche die mittlere
im Sterben ist, durch Addirung der auf den be
stimmten Fall zahlbaren Summen bey dem Tode
von A und von B, nach §. 297?
6) die Anwartschaft zahlbar bey dem Tode
einer von zwey bestimmten Personen, welche zuletzt
unter den dreien stirbt, durch Zusammenlegung die
ser Werthe auf den bestimmten Tod von A und
von B, nach (§. 296)?
7) die Anwartschaft zahlbar bey dem Tode der
längstlebenden von zwey bestimmten Personen, wenn
alsdann die dritte Person noch lebt, (Siehe den Schlufs
des §. 297)?
8) die Anwartschaft fällig bey dem Tode jeder
der drey Personen, die zuerst stirbt, d. h. bey Auf
lösung der Verbindung zu dreien, (§. 295 am Schlufs),
9) die Anwartschaft zahlbar bey dem Tode je
der der drey Personen, welche die zweite im Ster
ben ist, durch Berechnung der "Werthe für alle
drey Personen nach 297?
10) die Anwartschaft zahlbar bey dem Tode
jeder der drey Personen, die zuletzt stirbt, d. h.
bey dem Tode des Längstlebenden unter den dreien,
durch Zusammenlegung der Werthe für alle drey
Personen nach §. 296*
Amn. Morgan hat in seinen Principles fast alle diese Falle
umständlich demonstrirt. Die Auflösung folgt indefsen unmittel
bar aus den angezogenen §. §. 295 bis 297. Die hier n ch folgen
den Aufgaben sind nicht füglich nach den in den erwähnten $, <§,
yorgetragenen Sätzen zu beantworten.