Full text: Allgemeine Anleitung zur Berechnung der Leibrenten und Anwartschaften (Zweiter Theil)

VonRent. etc. aufmehr. Leben. 349 
n nfl nfr 
AA~(B-B-)(C-C-) 
schobenen Anwartschaft aber = 77—7=; ♦ 
A rnf I B Li 
Da übrigens die Fundamentalformel dieselbe Form 
behält, die Anwartschaft mag sofort o^er erst vom 
n -J- lten Jahre an zahlbar seyn, so erhält man 
auch durch Reduction beider Formeln auf die Le 
bensrenten eben so viel und eben so zusammen 
gesetzte Lebensrenten, nur mit dem Unterschiede, 
dafs in jeder einzelnen zu der aufgeschobenen An 
wartschaft gehörigen Lebensrente die veränderlichen 
Zahlen der Lebenden um n Jahre fortrücken, auch 
der Exponent von r um n gröfser wird. Wenn 
z. B. irgend eine Lebensrente hey der gleich lau- 
A’-B’ £ C’-D’- A-B— 
fenden Anwartschaft = f — —7~ =::: —~ „ X 
J ABLD r 1 AB 
X (a—I) (b—I) c d war, so wird eben dieser Theil 
hey der um n Jahre aufgeschobenen Anwartschaft = 
’n ’n 'nfl ’nfr 11-1 n-i n n 
A B C~D A— B— C— D“ 
^ ABCD rufi a n n t\ X 
A B C D rn 
X (a -f* n — I) (b f n — I) (cfn) (d f n). 
Wenn also die Anwartschaft um n Jahre auf 
geschoben werden soll, so müfsen, aus wie vielen 
Theilen der Ausdruck dafür auch bestehen mag, in 
jeder Theil-Rente die veränderlichen Lebensjahre 
um n vermehrt, der Werth auf n Jahre discontirt 
und mit der Wahrscheinlichkeit, dafs dieselbe Ver 
bindung von Personen, welche bey dieser Theilrente 
zu Grunde liegt, am Ende des nten Jahrs bestehe, 
multiplicirt werden.
	        
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