Von Rent, e tc.auf mehr. Leben. 365
Anm. Andre Schriftsteller haben die Aufgaben der bei
den vorhergehenden §, §, auf eine ähnliche Weise aufgelöset,
Svie vorher [§* 276 Anm.] in' Ansehung der Leibrenten für das
zwiefache Ueberleben bemerkt ist. Tetens hat nur den Fall,
dafs die Anwartschaft bey dem Tode von A bezahlt werden
soll, wenn zuerst C und dann B gestorben [a* a. O. S. 421 u.
55o], aber nicht den Fall, dafs die Anwartschaft bey dem Tode
von A fällig ist, wenn zuvor B überlebt hat C [wo B auch bey
dem Tode von A noch leben kann], Bey der Auflösung jenes
Problems gebraucht jedoch Tetens als Hülfsmittel die Wahr
scheinlichkeit, dafs am Ende des nten Jahrs C überlebt haba
B oder B überlebt habe C, und setzt die erstere
n n n n
und letztere rrz J (i
B C-
^ » ), welche Ausdrücke er aus einer Formel
-±j G
nach der Hypothese herleitet. Jener Ausdrück ist indefsen
B — B-
B
dieser
(B — B—-) (C — C“)
TITC 5
(B - B~~) (C - c—)
ä B c
d. h. diese Ausdrücke enthalten die Wahrscheinlichkeit, dafs
im nten Jahre entweder B oder C gestorben sey, weniger der
Hälfte der Wahrscheinlichkeit, dafs B und C beide gestorben.
Freilich wird die Rechnung hiernach einfacher, aber diese Nä-
herungswerthe v, 1 ’eichen oft von den wahren Werthen sehr ab.
Bnine setzt Seite 196 in seiner Berechnung der Lebensren
ten etc,, wenn die Anwartschaft, fällig bey dem Tode von