Full text: Allgemeine Anleitung zur Berechnung der Leibrenten und Anwartschaften (Zweiter Theil)

Von Rent, e tc.auf mehr. Leben. 365 
Anm. Andre Schriftsteller haben die Aufgaben der bei 
den vorhergehenden §, §, auf eine ähnliche Weise aufgelöset, 
Svie vorher [§* 276 Anm.] in' Ansehung der Leibrenten für das 
zwiefache Ueberleben bemerkt ist. Tetens hat nur den Fall, 
dafs die Anwartschaft bey dem Tode von A bezahlt werden 
soll, wenn zuerst C und dann B gestorben [a* a. O. S. 421 u. 
55o], aber nicht den Fall, dafs die Anwartschaft bey dem Tode 
von A fällig ist, wenn zuvor B überlebt hat C [wo B auch bey 
dem Tode von A noch leben kann], Bey der Auflösung jenes 
Problems gebraucht jedoch Tetens als Hülfsmittel die Wahr 
scheinlichkeit, dafs am Ende des nten Jahrs C überlebt haba 
B oder B überlebt habe C, und setzt die erstere 
n n n n 
und letztere rrz J (i 
B C- 
^ » ), welche Ausdrücke er aus einer Formel 
-±j G 
nach der Hypothese herleitet. Jener Ausdrück ist indefsen 
B — B- 
B 
dieser 
(B — B—-) (C — C“) 
TITC 5 
(B - B~~) (C - c—) 
ä B c 
d. h. diese Ausdrücke enthalten die Wahrscheinlichkeit, dafs 
im nten Jahre entweder B oder C gestorben sey, weniger der 
Hälfte der Wahrscheinlichkeit, dafs B und C beide gestorben. 
Freilich wird die Rechnung hiernach einfacher, aber diese Nä- 
herungswerthe v, 1 ’eichen oft von den wahren Werthen sehr ab. 
Bnine setzt Seite 196 in seiner Berechnung der Lebensren 
ten etc,, wenn die Anwartschaft, fällig bey dem Tode von
	        
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