Full text: Allgemeine Anleitung zur Berechnung der Leibrenten und Anwartschaften (Zweiter Theil)

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Vierter Abschnitt. 
Wenn man überhaupt mit E M die Ver 
bindungsdauer von m Personen bezeichnet, deren 
Alter durchgängig um I Jahr zurückgerechnet ist, 
ferner mit E (M — I)“ . I, E (M — II)—.II 
etc. die Dauer irgend einer Verbindung nach m, 
wobey für m — I, m — 2 etc. Personen das Alter 
um ein Jahr zurück gerechnet wird, für die übrigen 
X, 2 etc. Personen aber unverändert bleibt, sodann mit 
—i —i 
m— 
7m 
-I (M — I) 
E M > —vfZT— ErM-I)-. I, 
(M — II)— 
M~— II 
E (M — II) 
. II 
etc. an deutet, dafs jede der gedachten Verbindungs 
dauern mit dem Producte der in, m — x, m — 2 
etc. Zahlen der Lebenden für das nämliche Jahr 
dividirt, und mit dem Producte derselben, jedoch 
um ein Jahr zurückgerechneten, Zahlen der Leben 
den multiplicirt werden soll, auch endlich die Sum 
men der gleichnamigen solchergestalt bestimmten und 
mit den angegebenen Quotienten der zugehörigen Zah 
len derLebenden multiplicirten Verbindungsdauern mit 
(M - I)- 
M — I 
E (M — I)— . I, 
—i 
etc. bezeichnet, so ist die vollständige Verbindungs-
	        
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