Der II. Abschnitt
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Willkührlicher Satz.
478. §. Wie in (355. 364. §*). bezeichne man auch hier
alle Potenzen und Wurzeln mittelst ihrer Exponenten : um
nämlich tuas immer fiir eine rte Potenz einer Grösse anzuzei
gen y setze man rechts über diese Grösse den Exponent r jener
Potenz: um aber die rte Wurzel einer Grösse zu bezeichnen.;,
setze man das Zeichen \A vor diese Grösse, und über dassel
be Zeichen den W r uvzelexpo7ient r. W^enn doch die Grösse,
wovon eine Potenz oder Wurzel angezeigt werden soll, mehr-
Lheilicht ist; so muss man. sie zuvor in die Parenthese ein-
schliessen.
Z f B. Die 5te Potenz von a, und jede rte von 20-d ist a 5
und (2c—d) r . Die 5te Wurzel von a und jede rte von 2c—d ist
aber a und V*" (2c—d).
479. §. 1. Zusatz. Die Bezeichnung a r der rten Potenz
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von a veranlasset die Bezeichnung a r der rten Wurzel von a: aus
der ersten Potenz a 1 von a (467- §•)? wenn man ihren Exponent
1 rmal nimmt, nämlich mit der ganzen Zahl r multiplicirt, er
hält man die rte Potenz a r von a, bei welcher man sich das Pro
duct aus gleichen Factoren a, a, a, — a denkt, deren Anzahl r
seyn soll (466. §.): aber die rte Wurzel von a soll ein von den r
an der Zahl gleichen Factoren seyn, in welche a, als Product aus
ihnen, sich theilen lassen muss, weshalben man diese Wurzel nun
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schicklich mit a r bezeichnet, dergestalt dass a 7 ' und V a gleich
gültige Bezeichnungen sind.
480. 2. Zusatz. Wäre demnach eine Grösse die mte
Potenz von irgend einer nten W 7 urzel einer anderen Grösse B; so
würde man dieses mit ( B 22 bezeichnen können (479. 478. §.):
statt dieser Bezeichnung bedient man sich aber der bequemmeren
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B", welche nun soviel als gilt (478. §.). Man kann z. B.
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die Sie Potenz von der 3ten Wurzel der Grösse B mit (B 3 ) 5 ,oder
(V^B) 5 , sonst mit B 3 bezeichnen.
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