Viertes Haupistück
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het; so wird der nach (n, 3.) gemachte Ansatz einer Verbesse
rung bedürfen, und diese wird bei ihm geschehen, wenn man
für jede solche veränderliche Grösse ihren Grundwerth aus der
ersten Columne in die zweite, und ihren Fragwerth aus der zwei
ten Columne in die erste überträgt (n. 1. 2.).
5. Endlich multiplicire man das dritte Glied des nach (n. 3.)
entworfenen, oder nach (n. 4*) verbesserten Ansatzes mit allen
einzelnen Factoren der zweiten Columne; multiplicire ferner die
Factoren der ersten Columne besonders unter sich; und dividire
hierauf das erste Product durch das zweite: so muss der Quotient
den gesuchten Fragwerth der Function zum vierten Gliede des
Proportion-Ansatzes (n. 3.) geben (691. §. ).
Z. B. Man habe an 3 Taglöhner für 2 Wochen. bei 4 täg-
lichen Arbeitsstunden 25 fl. zu zahlen: was werden 17 Tag
löhner für 5 Wochen bei 7 täglichen Arbeitsstunden behom-
men müssen P
Man wisse ferner, dass 12 Taglöhner bei 4 täglichen Ar
beitsstunden 6 Wochen lang für 126 f. arbeiten; wie lang
werden 24 Taglöhner bei ö täglichen Arbeitsstunden für 25z
fl. arbeiten müssen P
Bei der ersten Frage w ird der gesammte zu zahlende Arbeits
lohn als eine Function von den Mengen der Taglöhner, täglichen
Arbeitsstunden, und Arbeitswochen, als drei veränderlichen Grös
sen betrachtet, gegen welche einzeln genommen sie in geraden
Verhältnissen gefunden wird (817- §.): da also bei ihr 3 Tag
löhner, 4 Stunden , 2 Wochen die Grundwerthe, 17 Täglöhner
aber, 7 Stunden, 5 Wochen die Fragwerthe der veränderlichen
Grössen sind, und 25 fh der Grundwerth der Function ist (819.
820. §.); so lässt sich die erste Rechnungsfrage nach der in (n. 3.
5.) vorgeschfiebenen Regel, wbe hier in I), beantworten.
Bei den zw r eiten Rechnungsfrage wird die gesuchte Arbeits
zeit als eine Function von der Menge der Taglöhner, ihrem ge-
sammten Arbeitslohn, und der täglichen Arbeitszeit, als drei ver
änderlichen Grössen betrachtet (817. §.); und dabei sind 12 Tag
löhner, 4 Stunden, 126 fl. die Grundwerthe, 24 Taglöhner aber,
8 Stunden, 2Ö2 fl. die Fragwerthe dieser veränderlichen Grössen,
und 6 Wochen machen den Grundwerth der Function selbst aus
(819. 820. §.): in der Meinung also, dass dieselbe Function ge
gen