Der V. Abschnitt
207
864. §• 4- Zusat z. Bei ungleichen Zeiten Z, z erhält man
in (862. §.) aus der ersten Proportion die Gleichung R. 100.1 Jahr
= x (S—R)Z nach (688. §.); und die dortige zweite Proportion gibt
„ . r. 1 Jahr
nach (091. §.)x = : für diesen Werth von x findet man
z
daher aus jener Gleichung rZ.S = (100. z + rZ)R, woraus lOoz + rZ:
rZn:S:R nach (692. §.) folgt. Mittelst dieser Proportion bann
man nach (691. §.) den gesammten Rabatt R, dann die zu lei
stende baare Bezahlung S-R finden, wenn die Zeit z, für wel
che der Procent - Rabatt r bestimmt ist, von der Zeit Z unter
schieden gefunden wird, um welche die Schuld S früher abge
tragen werden soll.
Z. B. Eine Obligation von 4000 fl. ist jemand erst nach
18 Monathen za zahlejz schuldig; verrftöge der Uebereinkunft
zwischen, dem Schuldner und Gläubiger soll sie aber nach 8
Monathen, mithin um 10 Monathe früher, gegen 5 p. c. Ra
batt für 12 Monathe, ausgezahlt werden : wieviel beträgt der
gesummte Rabatt, und die zu leistende baare Bezahlung P
Aus der Proportion 100.12 + 5.1 o: 5.10 = 4000 fl.: R
folgt der gesummte Rabatt R — 160 fl.
Die ganze Schuld aber ist Sr: 4000 fl.
daher die zuieisten.de baare Bezahlung S—Rr:3ö4o fl.
* 865. §. 5. Zusatz. Man bann sonst die Rechnung so ein
leiten , dass sie unmittelbar die zuleistende baare Bezahlung S-R
geben muss , welche -dann von der ganzen Schuld S abgezogen
den gesammten Rabatt R gibt. Wenn nämlich der Procent-Ra
batt r für dieselbe Zeit bestimmt wird, um welche die Schuld S
früher abgetragen werden soll; so hat man in (863. §.) nach
(708. §• IIP) 100: 100+ rr:S-R: S; daher nach (693. §. ) 100 + r:
100= S:S-R; und hieraus ergibt sich die baare Bezahlung S-R
nach ( 691 • §* * )*
Wird dagegen der Procent - Rabatt r. für eine längere oder
biirzere Zeit z bestimmt, als diejenige Zeit Z ist, um welche die
Schuld S früher abgetragen werden muss; so erhält man dafür
aus (864. §.) nach (703. §. III.) 100z: looz + rZr S-R :S; mit
hin nach (693. §.) looz + rZ: 100 z:=S : S—R ,• woraus, wie zuvor,
die baare Bezahlung S—R gefunden wird.
Z. B.