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Vierles Hauptstück
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die zu leistende baare Bezahlung für den Fall ausdrü-
(ioo + r)”
cket, wenn eine Schuld S um n Jahre früher mit zusammenge
setztem Rabatt, gegen r p. c. fürs Jahr, abgetragen werden soll
(867. §.); so hat man nach (776. 778. 777. §.) LogxnLog S + n
Logioo-nLog (ioo+r)r: Log S +2n — n Log (100+r) nach {798.5.):
da aber Log (100+r) > Log 100 (799. §•),. mithin > 2 ist; so se
tze man Logx=rLogS~n(Log(ioo+r)-2 ).
Wenden wir dieses z. B. auf die beiden Falle an, deren einer
in (867. §.), und der andere in (868. §. ) angeführt worden ist,
doch nur für 2 ganze Jahre im zweiten .Falle; so ist.
Erster Fall
S=8ooo fl., r =5 fl., n = 3 Jahr.
Log (100+r) = 2,0211893
— 2
Zweiter Fall
Sr: 1470 fl., r=5fl., n = 2Jahr
Log(ioo+r) = 2,0211893
- 2
- 0,0211893(3
o,o635679
Log S = 3,9050900
Log x = 3,839022 1
"^x = 6910,702 fl. (60 Kr.
Oder 691 o fl., 4 2 TT ^ r *
0,0211893(2
0,0423786
Log Sr: 3,16731 yd
Log x ^3,1249387
x = i333,353 fl. (6oKr.
Oder i333 fl., 197-0 Lr,
Erklärung.
870. §. Alle Rechnungen, wobei bald die Theilung eines
Ganzen in mehrere Theile, welche gegen einander in gewissen
bekannten Verhältnissen stehen sollen; bald aber die Zusammen
setzung des Ganzen aus solchen Theilen , zum Ilauptgegenstande
dient, können unter der allgemeinen Benennung der Theilrech-
nungen verstanden werden: die Glieder des Verhältnisses zwi
schen zweenen Theilen eines Ganzen heissen dabei die denselben
Theilen zugehörigen Verhältnisszahlen. Wenn z. B. ein Gan
zes aus drei Theilen A, B, C bestehet, die sich gegen einander
wie die Zahlen 5, 11, i5 verhalten, dass A:B = 5:ii, A:C = 5:i5,
B:C=n: i5 ist; so sind 5, 11, lö die den Theilen A,B, C zuge
hörigen Verhältnisszahlen.
871. §. 1. Zusatz. Wenn a, b, c, d, - - - p, q, r die den
Theilen A, B, C, D, - - - P, Q, R eines Ganzen S = A+B+C + -- - +R
zuge-