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alle Nenner dividirt, und die Quotient- mit allen Zahlern mul-
tiplicirt worden; die Produkte bildeten alle Zahler für den gemein
schaftlichen Nenner.
Zweyter Abschnitt.
Aufgabe. Brüche und gemischte Zahlen zu addiren.
H. 179. Regeln.' 1) Kommen Brüche von Brüchen vor,
so macht man einfache (§. 176).
2) Beziehen sich diese Brüche auf Einheiten verschiedener
Benennung, so müssen sie eher so verwandelt werden, daß sie
sich auf einerley Einheit beziehen.
3) Nun erst bringt man die Brüche auf einerley Benen
nung (§. 178).
4) Die Zähler der neuen Brüche werden addirt; ihre Summe
mit dem gemeinschaftlichen Nenner ist der Bruch, welcher die
Summe der Brüche vorstellt. Ist der Zahler größer als der
Nenner, so entsteht ein uneigentlicher Bruch, und man setzt die
sen gar nicht an, sondern man verwandelt ihn gleich in eine ganze
oder gemischte Zahl.
6) Sind gemischte Zahlen zu addiren, so werden die Brüche
eher addirt, und aus der Summe, wenn es möglich ist, die
Ganzen gezogen , und diese zur Summe der Summe der Ganzen
gerechnet.
Z. B. wie viel betragt die Summe der Brüche ~ + 7 -J- i
Alitw. 5
2.
240
80
160 also
X
r fi <*
240
L
60
180
»
JL
L s 0
■§■
40
200
»
z
2 4 0
z
3o
210
7-
\ ==
777
»
I 0
24
216
»
TZ ~
2 i 6
240
20
220
V
~ —
777
tS j '5
225
»
77 =
2 2 5
a4o
1411 : 240 =
Z. B. man soll folgende Brüche addiren:
■2-2. _L — >4_ — 4- — -1— ——
351 42 T 65j a4l *>5
Antw.: Die Summe dieser Brüche ist — 2