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Dritter Abschnitt.
Ausgabe. Brüche und gemischte Zahlen von einan
der zu subtrahiren.
tz. 180. Regeln. 1) Die Vorbereitung ist eben dieselbe,
wie bey derAddition.
2) Beziehen sich nun die Brüche auf einerley Einheit, und
haben sie auch einerley Nenner, dann zieht man den Zahler des
kleinern Bruches von dem Zähler des größer« Bruches ab; der
Rest mit dem darunter gesetzten gemeinschaftlichen Nenner ist der
Unterschied der gegebenen Brüche.
3) Sind gemischte Zahlen von einander zu subtrahiren, so
werden wieder zuerst die Brüche von einander subtrahirt, dann
die Ganzen. Da kann es geschehen, daß der Bruch des Sub-
trahends größer alö der des Minuends ist; dieß zeigt sich, wenn
die Brüche auf einerley Nenner gebracht sind; um nun subtrahi
ren zu können, addirt man zum Zähler im Minuend den gemein
schaftlichen Nenner; von der Summe wird der Zahler des Sub-
trahendö abgezogen, was übrig bleibt ist der Zahler des Restes;
darunter setzt man den gemeinschaftlichen Nenner. Nun aber müs
sen die Ganzen des Subtrahends um i vermehrt werden, dann
subtrahirt man auch diese von einander, und die beyden Reste
sind der Unterschied der gemischten Zahlen.
Wenn der Minuend einen Bruch bey sich hat, der Subtra
hend aber nicht, so kommt dieser Bruch ungeändert im Reste zu
stehen. Wenn bloß der Subtrahend einen Bruch hat, so zieht
man sogleich den Zahler vom Nenner ab; der Rest ist der Zahler
des Restes, der Nenner bleibt. Nun aber muß man die Ganzen
des Nenners um * vermehren, ehe man sie von den Ganzen des
Zahlers abzieht.
Z. B. was bleibt übrig, wenn man von ^-Pf. f- Pf. weg
nimmt ? Antw. t oder f Pf.
■{ — 1 = 1 = 75 denn ! + !='{.
Z. B. welches ist der Rest von ~ und ~ Ctr? Antw.
oder 7 Ctr.
^-7T = ^ = Ti denn i
Wenn also Brüche gleiche Nenner haben, werden bloß ihre
Zähler abgezogen (Regel 2).
Z. B. was bleibt übrig, wenn man von 16 f Ellen Tuch 9
Ellen verkauft? Antw. 7 f Ellen.
167 — 9 == 7s; denn 7{ -f* 9 = *67«