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§ 256. Daraus folgt sogleich der Satz: daß man beyde
Glieder eines Verhältnisses mit einerley Zahl multipliciren oder
dividiren , und die Produkte oder Quotiente an deren Stelle
setzen kann.
Z. B. in dem Verhältnisse 12 : 4 ist der Exponent 3, und
multiplicirt man beyde Glieder mit 4, so hat man :
12X4:4X4 = 48: 16, und der Exponent --- 3.
Dividirt man beyderseits mit 4, so hat man:
12 4
4 * 4
also hat man das Verhältniß 3 : 1, und der Exponent ---- 3.
§. 267. Die Multiplikation beyder Glieder mit dem nähm
lichen Faktor dient, Verhältnisse, deren Glieder Brüche sind,
alsganzeZahlen darzustellen. Man darf nur beyde Glieder durch
das kleinste gemeinschaftliche Vielfache der Nenner multipliciren.
Sind die Glieder gemischte Zahlen, so bildet man früher unei
gentliche Brüche daraus.
Z. B. das Verhältniß 5^ : 7 s- soll in ganzen Zahlen darge
stellt werden:
iyX'5 3yx 18
3 ' 5
-= »7X5 : 3i)X3
== 85 : 117
Zufatz. Wenn man das Verhältniß, welches oben ent
wickelt wurde: 17 x 5 : 3g >< 3, untersucht, so findet man
im Vordergliede den Faktor 5, im Hintergliede den Faktor 3;
der Faktor 5 ist der Nenner des Hintergliedes, der Faktor 3 ist
der Nenner des Vordergliedes, mithin ändern die Nenner allzeit
ihre Stellen, die Zähler aber bleiben.
H. 258. Daraus folgt für das praktische Verfahren die
Regel: daß man allzeit bloß den Nenner des Hintergliedes in
das Vorderglied, und den Nenner des Vordergliedes in das Hin
terglied zu setzen, und dann die in einem jeden Gliede vorhande
nen Zahlen mit einander zu multipliciren, und die Produkte an
ihre Stelle zu setzen habe.
Z. B. das Verhältniß von 7 s- Ctr. : 9} Lth. soll zuerst her
gestellt/ und dann in ganzen Zahlen dargestellt werden.