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Compte en parties aliquotes) bekannt, weil sie bey den italienischen
Handelsleuten zuerst üblich gewesen seyn soll.
§. 298. Bey Aufgaben, die durch die walsche Practik be
rechnet werden, wird fast allzeit vom Werthe der Einheit auf
den Werth der Mehrheit geschlossen. Es gehören daher meistens
solche Aufgaben zur walschen Practik, deren Resultat durch Mul
tiplikation entschieden wird. Doch gibt es Falle, wy man den
noch walsche Practik statt Regel-de-tri anwenden kann, wenn
nähmlich das erste Glied aus Faktoren besteht, und das zweyte
oder dritte Glied so beschaffen ist, daß man das eine oder das
andere bequem in aliquote Theile des ersten Gliedes zerleget;
kann. Z. B. wenn die Frage ist: was kosten 17 Pf-, wenn
24 Pf. 284 fl. kosten? so lassen sich die 17 Pf. bequem in ali
quote Theile von 24 zerfallen; z. B. ,2 4 1. — Für die
am öftesten vorkommenden Falle folgen nun die Regeln uny
Beyspiele.
A n m e r k u n g. Um sich dieser Rechnungsart mit Vortheil
bedienen zu können, ist vor allem andern nöthig, fertig aus dem
Kopfe dividiren zu können.
§. 299. Man wird also bey der walschen Practik immer
init Brüchen zu multipliciren haben, deren Zahler 1 ist, das
heißt, man wird bloß mit dem Nenner zu dividiren haben. Diese
Nenner aber müssen die Eigenschaft haben, daß man die Division
leicht aus den Kopfe verrichten kann; mithin werden sie 10 nicht
viel übersteigen dürfen. Sind sie dennoch größer , so müssen sie
ein Produkt einziffriger Faktoren seyn, so z. B.kann man mit
leicht dadurch multipliciren, daß man zuerst mit ^ multiplicirt,
das ist mit 4 dividirt, und aus diesen Quotienten wieder das
Viertel nimmt, und den ersten Quotienten durchstreicht.
Tafel von Kreuzern und Pfennigen, welche aliquote Theile von
einem Gulden oder von einem Kreuzer sind^
3o kr. = i fT.
20 » = j »
i5 » = £ »
12 » = f p
,0 » sa | »
7t » = i »
6 » = _L »
5 » ^ »
4 * ==: Tj