Siebentes Hauptstück.
Von verschiedenen andern kaufmännischen Rechnungen.
Erster Abschnitt.
Tara- und G u t g e w i ch t.
§. 33g. ^8>^ird eine Waare sammt dem Gefäße, sey eS nun
Faß, Kiste, Sackn, s.w., gewogen, so heißt das Gewicht derselben
Brutto- oder Spo reo-Ge wicht. Das Materiale, woraus
das Behältniß der Waare besteht, heißt Tara, und das Abwä
gen derselben wied tariren genannt. Das Gewicht selbst, ohne
die Tara, wird das Netto-Ge wicht genannt.
Wird das Waarenbehältniß früher tarirt, so erhält man
die Tara so wie das Nettogewicht vollkommen; in dieser Beziehung
heißt die Tara, tara reale, oder wirkliche Tara; aber nicht
allzeit wird das Nettogewicht, das ist der Unterschied zwischen
Lara und Sporco, auf diese Art bestimmt, und man hat der Be
quemlichkeit wegen andere Bestimmungsarten angenommen. Bey
flüssigen Waaren, z. B. Oehl u. dgl., würde es dem Käufer
viele Schwierigkeit machen, das Oehl in ein anderes Behältniß
abzuziehen, und das Faß abzuwägen. Diese Bestimmung der
Lara besteht daher nach Verschiedenheit der Waare theils in
einem Gewichtsabzüge in gewissen pr. Centen, theils auf einem
stückweisen Abzüge, und beruht größtentheils in der Erfahrung-
Z. B. man hat durch Versuche erprobt, daß man aus ,o Pfund
Holz ein Behältniß machen könne, in welches 90 Pfund Pottasche
gehen; hier ist 100 Pfund das Bruttogewicht, und das Netto«
gewicht <)o Pfund. Diese Taren aber sind gewöhnlich in Preis
listen angemerkt. In Triest z. B. ist die übliche Tara auf ge
trocknete Früchte, Rosinen, Feigen u. dgl., io£, bey gewissen
Tabaksorten >4, 18, 20 Pfund pr: Ballen, in Lissabon 1 Pf.
auf den Sack Kaffee oder Cacao u. dgl.
Wo die Tara unter { Pfund bey ioo Pfund fällt, wird sie
weggelassen, oder sie wird für ein Ganzes gerechnet. Bey feinen,