Full text: Anleitung zur gründlichen Erlernung der Rechenkunst, mit Anwendung der Decimalbrüche und der zweckmäßigsten Verkürzungen, mit besonderer Berücksichtigung für das kaufmännische Bedürfniß und den Selbstunterricht ([Erster Band])

35i) 
was aber nicht der Fall wäre, wenn der Wiener Kommissionär 
kein Del er-eäere berechnet hätte. Natürlich müssen Kommissionär 
und Eigenthümer der Waare früher einverstanden seyn. Wer 
viel rn Kommission sendet, also viel zu verdienen gibt, den 
wird man auch mehr begünstigen und ihm weniger Kommission berech 
nen, als einem andern, mit dem man selten ein Geschäft macht. 
4) Wenn der Kommissionär eine solche Kommission-Waare 
Jahre lang auf dem Lager hat, ohne einen Käufer zu finden, so 
berechnet man noch einen Abzug, der Magazinage oder Lagerzins 
heißt. Hat der Kommissionär eine bedeutende Summe für die 
Fracht ausgelegt, und bringt die Fracht erst bey Ertheilung der 
Verkaufsrechnung in Abzug, so berechneter auch noch das In 
teresse für das ausgelegte Geld der Fracht. 
5) Wenn ein Kaufmann A in Wien von einem Kaufmanns 
Din Augsburg Waaren zugesandt bekommt, und sie für Rechnung 
eines andern Kaufmanns 6 in Straßburg dem Kaufmanne D in 
Brody sendet, so ist A zu Wien zwar auch Kommissionär, heißt 
aber in dieser Beziehung, Spediteur, In diesem Falle berechnet 
er für seine Bemühung und Verantwortlichkeit auch eine gewisse 
Provision, und diese richtet sich nach dem im Handelshause ein 
geführten Gebrauche. Man berechnet von jedem Fasse, Kiste, 
Ballen u. s. w. groß oder klein einige Groschen, oft aber von 
jedem Spopco-Ctr. einige Kreuzer. 
Vierter Abschnitt. 
Interesse - Rechnung. 
tz. 347. Das Geld, welches man einem Andern unter der 
Bedingung leiht, daß er dafür etwas wieder in Geld Bestimmtes 
entrichte, heißt Kapital; dasjenige Geld aber, das für den 
Gebrauch dieses Kapitales bezahlt wird, heißt Interesse oder 
Zins. Derjenige aber, der einem Andern sein Geld zum Gebrauche 
überläßt, ist der Kapitalist oder Darleiher; derjenige, der 
vom geliehenen Gelde Gebrauch macht, ist der Schuldner 
oder Debitor. Gleich bey Aufnahme eines Geldes kommen 
Geber und Nehmer überein, wie viel dieser jenem für den jährli 
chen Gebrauch von lyofl. zu bezahlen habe; dieses hat den be 
sondern Nahmen Procente(^). Man nennt dieses auch in 
einigen Gegenden den Zinsfuß. Der Ausdruck, dieser oder 
jener läßt sich sein Geld zu 5, 6, 7^ verintereffiren, heißt: Er 
bekommt für jede 100 fl., die er einem Andern zum Gebrauche 
überläßt, auf 1 Jahr 5, 6,7 s!. Interesse. Dieser Zinsfuß
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.