Full text: Anleitung zur gründlichen Erlernung der Rechenkunst, mit Anwendung der Decimalbrüche und der zweckmäßigsten Verkürzungen, mit besonderer Berücksichtigung für das kaufmännische Bedürfniß und den Selbstunterricht ([Erster Band])

der contant zahlt. Für diese Monathe aber begehrt er einen 
Abzug, der gewöhnlich 1 betragt. Das ist gerade 6 § Interesse 
jährlich, und so viel ist auch daS kaufmännische Interesse. In 
Wien versteht man unter Contant gewöhnlich die prompte oder 
sogleiche Zahlung bey Empfang der gekauften Waare. Der 
Sconto ist nichts anderes, als der bereits erklärte Discont oder 
Escompte. Wer nähmlich früher zahlt, als er sollte, genießt 
den Abzug des Disconts. Daß dieser Discont nicht immer derselbe, 
sondern bald mehr bald weniger ist, wurde bereits gesagt (§.354). 
Hier kommt es aber auch auf die Willkür des Kaufmanns an; 
wer gut bey Kassa ist, wird sich weniger Sconto abziehen lassen, 
als der, welcher Mangel daran hat, und obendrein dringende 
Zahlungen zu leisten hat. 
Berechnungsart dieser Abzüge. 
tz. 3k>4- Ist der Sconto pr. anno gegeben, so wird er be 
rechnet wie ein Wechselbrief, der escomptirt wird. Ist er aber 
Procentweise gegeben, wie die contante Zahlung und prompte 
Zahlung, so wird mit den Procenten multiplicier, und das Pro 
dukt durch »oo dividirt. Wenn Sconto und prompte Zahlung 
zugleich vorkommen, so muß eher der Sconto berechnet und ab 
gezogen werden, um die contante Bezahlung zu erhalten; von 
dieser wird erst der Abzug wegen prompter Zahlung berechnet; 
zu diesen kommt die Sensarie und Spesen; von der Summe wird 
erst die Kommission berechnet; die Summe ist der Betrag der 
Rechnung. 
Z. B. in Amsterdam wurden für Rechnung eines Wieners 
5s Ballen Domingo-Kaffee gekauft, sie wagen Brutto 7114 
Pf., Tara3^, das Nettopfund kostet »5 ^ Stüber, Sconto 
Contante-Zahlung 2^, prompte Zahlung ȣ, verschiedene Spe 
sen und Sensarie 62 fl. 19 Stüber, Kommission was hat 
der Wiener sogleich zu bezahlen? 
Anmerkung. Diese verschiedenen Abzüge findet man in 
holländischen Rechnungen nie ausdrücklich genannt, sondern nur 
die Proeente bemerkt. Hier folgt die Rechnung ganz nach der 
holländischen Form.
	        
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