Dre Goldmünzen werden überhaupt fast in jedem Lande nicht
nach dem bestimmten Zahlwerth im Handel gerechnet/ sondern
genießen mehr oder weniger Aggio gegen Silbergeld. — Fremde
Goldmünzen werden von Kaufleuten wie Waare betrachtet und
behandelt.
Das Verhältniß der Schwere des Goldes und Silbers ist,
wenn beyde Metalle rein sind/ beyläufig n : 6, das heißt/
wenn man sich Gold und Silberstücke denkt/ die dem äußern Um
fange nach gleich groß sind/ so werden 6 Goldstücke ein eben so gro
ßes Gewicht habe»/ als n Silberstücke. Aus dem inneren und
äußeren Werthe der Münzen der verschiedenen Staaten berechnet
man das sogenannte Münzpari. Dieses ist so zu verstehen: hat
man zwey Summen baren Geldes/ davon.jede gleich viel fein
Gold oder sein Silber enthalt, so stehen beyde Summen im
Pari; steckt aber in der einen mehr als in der andern edles Me
tall/ so entsteht eine Ungleichheit des Pari/ und man berech
net dann aus dieser Ungleichheit das Münzpari. — Um aber
diese Rechnung anstellen zu können, muß man den Münzfuß
und das Gewicht beyder Münzsorten kennen. Z. B. in Wien
werden nach dem Conv. Fuße *) aus i ko ln. Mark 20 fl. oder
i3-sThlr. geprägt; nach dem Berliner Münzfüße aber werden
14 Thlr. preuß. Courant aus der köln. Mk. geprägt; wie verhält sich
das Pari zwischen-Wien und Berlin? Antw. wie »3 j : 14=40
: 42 = 20 : 21 ; also sind 20 Conv. Thlr. = 21 preuß. Courant.
— Nach diesem Verhältnisse sind 100 Thlr. preuß. Courant nicht
pari mit 100 Thlr. C. M. / sondern nur mit y5~ Conv. Thlr./
weil m den 100 Thlrn. preuß. Ct. um weniger fein Silber
steckt, als in 100 Thlrn. C. M. Man sagt daher, der preuß.
Münzfuß ist leichter, als der Conv. Fuß; und man hat Geld
nach dem 20 fl. Fuße und Geld nach dem.21 fl. Fuße. Von dem Münz
pari der verschiedenen Staaten gegen einander denke ich in einem
folgenden Bande umständlicher zu sprechen; indessen mag das
Vorausgehende genug seyn, um die nachfolgenden Beyspiels zu
verstehen.
*) Der Conventions-Fuß hat seinen Nahmen daher, weil unter Kaiser
Franz I. im Jahre 17Z3 zwischen Oesterreich und Baiern eine
Convention abgeschlossen wurde, nach welcher die kölnische Mark
Silber zu 20fl. oder 187 Reichsthaler, die köln. Mk. fein Gold
zu 283 fl. 6 kr. 3^ dl. ausgeprägt wurde. Der Zahlwerth eins»
Dukatens war damahls 4fl- tokr- C- M-, wurde aber in der
Folge auf 4fl. 3o kr. erhöht.