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A n merk u n g. Weil das letzte Beyspiel nur zur Probe
diente, und man im Voraus weiß, daß nur 2 Stellen für die
Ganzen des Resultats kommen werden, so har man sich der ab
gekürzten Multiplikation bedient.
h. 392. Fast in allen Münzwerkstatten wird den Münz
meistern ein sogenanntes Remedium zugestanden. Es gelingt
nähmlich bey der größten Genauigkeit nicht, allen Münzstücken
eine vollkommene Gleichförmigkeit des Schrots und Kornes zu
geben. Der Münzmeister darf also in Ansehung des Schrotes
und Kornes etwas von der Vorschrift abweichen. Diese Abwei
chung heißt Remedium, und ist sehr klein, und hat auch ihre
Gränzen, die nicht überschritten werden dürfen. Daraus ergeben
sich für das Remedium folgende Falle: in Ansehung des Schro
tes können die Münzstücke etwas zu schwer und etwas zu leicht
seyn. In Ansehung des Korns kann ein Münzstück zu viel oder
zu wenig fein seyn.
Es kann daher ein Münzstück in Bezug auf das Schrot zu
schwer, und im Korne nicht fein genug seyn; es kann aber auch
sowohl am Schrote und Korne zu leicht seyn, und dieses trifft
sich am öftesten.
Es gibt viele Münzen, die gar nicht im Umlaufe sind, nach
welchen aber doch gerechnet wird. So sind z. B. der englische
Livre oder das Pfund Sterling, der deutsche Reichsthaler keine
wirklich existirenden Münzen, sondern bloß Rechnungsmünzen,
oder singirre Münzen. — Eben so ist der 24 fl. Fuß *) kein
wirklicher Münzfuß, sondern nur ein nominaler, indem man den
wirklichen Werth des Geldes im 20si. Fuße aufden Nominalendes
24 fl. Fußes gebracht hat.— Einige dieser fingirten Münzen haben
zu keiner Zeit bestanden, andere eristirten wirklich, wurden aber
eingeschmolzen, und es blieb ihr Nahme zurück. Es ist aber bey der
lei) Rechnungsmünzen allzeit angegeben, wie viel Einheiten der
wirklich geprägten Münzen auf eme Einheit der singirten Münze
gehen; z B.. aufden Livre Sterling 20 ßl., 240 dl. oder Pences,
auf den Reichsthaler 1 fl. 3o kr. C. M. u. f. w. — Aendert sich
nun der Werth der wirklichen Münzen, so ändert sich auch der
Werth der Rechnungsmünzen. Daraus entspringt das Aggio
oder Aufgeld, welches verschiedentlich, entweder pr. Stück oder
procentweise beftunint wird.
*) Der 24 fl. Fuß entstand im Iabre 1776 in Barern; mehrere be
nachbarte deutsche Staaten haben ihn angenommen.