Full text: enthaltend: die Lehre von allen Arten Münz- und Wechselrechnungen, die Wechselkurssysteme der vorzüglichsten Handelsplätze, eine Abhandlung über die österreichischen Staatspapiere und deren Berechnung, die Maaren-Kalkulationen, die Lehre von den Logarithmen und ihrer Anwendung, nebst allerei Bemerkungen über Münzen, Maße und Gewichte verschiedener Handelsplätze (Zweiter Band)

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ganze Lombardisch-Venezianische Königreich, in Lire austriaclie 
zu 100 Centesimi. Zm gemeinen Leben rechnet man auch die 
Lira zu 20 Solcli austriachi, zu 5 Centesimi. Da nun die Lira 
nach dem Conventions-Fuß---20 kr. ist, so kann man auch , Lira 
austr. = so kr. zu 5 Centesimi setzen. Auch in Lire italiane 
wird heut zu Tage noch häufig gerechnet, und im gemeinen Leben 
sogar noch nach Lire piccoli (Lire correnti piecole di Ve 
nezia). Vor Aufhörung der Republik führten die Kaufleute 
ihre Bücher in Ducati di Banco zu 24 Grossi, zu 12 Grossetti 
oder Denari. 1 Ducato war ---- Lire piecole oder Lire 
correnti =s 124 Soldi di Lira piccola. Heut zu Tage ist diese 
Valute völlig außer Gebrauch gekommen, und nur einige wenige 
auswärtigen Wechselplätze bestimmen die Wechselpreise nach dem 
ehemaligen Ducato. 
§. 115. Verschiedene Bemerkungen.^ 
Da das Münz-Patent vom 1. November 1628, und der 
demselben angehängte Münz-Tariff, sich auf alle zu Oesterreich 
gehörenden italienischen Provinzen erstreckt, so gilt alles dasje 
nige, was dort dießfallö gesagt wurde, auch für Venedig. Nur 
ist noch zu merken, daß die in dem erwähnten Tariffe von 1828 
aufgeführten sogenannten Monete erose venete ad austro-ve- 
nete, das ist die noch zu den Zeiten der Republik, und während 
des Zeitraumes der früheren österreichischen Herrschaft über Ve 
nedig geprägten Münzen, laut Venediger Gubernial-Verordnung 
vom 22. Februar 1826, mit Anfange April 1826 außer den ge 
setzlichen Umlauf gesetzt wurden. Au Berechnungen, weiche 
keine strenge Genauigkeit erfordern, kann man folgende Vcrglei- 
chungen annehmen, als: 
8 Lire austriache = 7 Lire italiane 
28 » » = 20 » » (ist schon sehr genau) 
io » » = 17 » piecole (ebenfalls sehr genau) 
r » italiana =32» » 
§. 1x6. Die gesetzliche Gold- und Silberprobe wird, wie in 
Mailand, nach Millesimi bestimmt. Ehmahls aber theilte man bei 
dem Prvbiergewicht des Goldes die Mark in 24 Karat, zu 82 
Theilen oder 32*^; bei Silber aber in 12 Denar zu 24 Gran. 
Es entspricht also: 
a) bet Gold 
Nr. 1 oder 920 Millesimi = 22 Kar. Hl Venez. Probe =22 Kar. 
0 96 Gran Wiener Probe. 
X 1 
II.
	        
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